Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

Am 29. März 1923 wurde in Bern unter Ratifikationsvorbehalt der «Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet» von Bundesrat Dr. Giuseppe Motta, Vorsteher des Eidgenössischen Politi- schen Departementes, und dem liechtensteinischen Geschäftsträger in Bern, Legationsrat Dr. Emil Beck, unterzeichnet. Nach Annahme durch die Parlamente, den liechtensteinischen Land- tag, den schweizerischen Ständerat und den Nationalrat, erfolgte am 28. Dezember die Ratifikation, und am 1. Januar 1924 ist der Vertrag in Kraft getreten. Es wird kaum einen Staatsvertrag geben, dessen Präambel in so aufrichtig-herzlichen Worten gehalten ist wie dieses Werk, heisst es doch, beide Parteien seien «vom Wunsche beseelt, die zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein bestehenden freundschaft- lichen Beziehungen fester und inniger zu gestalten.» Jeder Liechtensteiner ist sich bewusst, dass der Zollanschluss an die Schweiz das wichtigste und folgenreichste Ereignis in der neueren Ge- schichte unseres Landes ist. Die Verhandlungen werden lange und gründlich geführt. Immer wieder aber leuchtet der gut eidgenössische Geist der Hilfsbereitschaft durch. Ihr haben wir es zu verdanken, dass unser damals armes, in unverschuldete Not geratenes Land einer glück- licheren Zukunft entgegengehen konnte. Über die Bedeutung des Zollvertrages für den wirtschaftlichen Auf- stieg Liechtensteins müsste nicht eigens gesprochen werden, dafür ist die Entwicklung vom Kleinbauernland zum Industriegebiet in der kur- zen Zeit eines halben Jahrhunderts ein beredtes Zeugnis. Die echte Freundschaft der Schweiz fand im Zweiten Weltkriege ihren schönsten Ausdruck, als sie uns zu gleichen Bedingungen mit Le- bensmitteln versorgte wie ihre eigenen Bürger, und zwar sofort und ohne irgendwelche Vorbehalte. Es ist auch eine geschichtliche Tatsache, dass uns der Anschluss an den neutralen Nachbarn wesentlich half, die staatliche Selbständigkeit in politisch gefährlicher Zeit zu bewahren. Nun soll zum Jubiläum versucht werden, aus Hunderten von Doku- menten und Akten unseres Landesarchives, der Gesandtschaftsarchive und des Schweizerischen Bundesarchives ein Bild vom Werden des so bedeutungsvollen Werkes zu zeichnen. 7
	        

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