Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

1923: Das grosse Werk gelingt Endgültiger Entscheid des Bundesrates Auf Antrag des Politischen Departementes beschliesst der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. Januar 1923 : «1. Der vom Politischen Departement unterbreitete endgültige Ver- tragsentwurf über den Zollanschluss Liechtensteins an die Schweiz nebst Schlussprotokoll wird genehmigt. 2. Die vom Politischen Departement vorgelegte Antwortnote an die liechtensteinische Gesandtschaft wird gutgeheissen und das Politi- sche Departement beauftragt, diese nebst drei Exemplaren des Ver- tragsentwurfes der liechtensteinischen Gesandschaft zu Händen ihrer Regierung zugehen zu lassen. 3. Der Vorsteher des Politischen Departementes wird ermächtigt, den Vertrag, sobald die Zustimmung der liechtensteinischen Regierung zu dem Entwurf vorliegt, im Namen des Bundesrates mit seiner Unterschrift zu versehen.» Das Protokoll enthält noch die Feststellung: «Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartemen- tes lehnt den Antrag des Politi- schen Departementes ab, na- mentlich auch weil er es für ausgeschlossen erachtet, dass Liechtenstein die schweizerische Gesetzgebung, insbesondere auch die veterinärpolizeiliche, in zu- reichender Weise durchzuführen imstande sei. Der Beschluss wird also mit allen gegen eine Stimme gefasst.» Mit grosser Freude berichtet Dr. Emil Beck am 2. Februar vom glücklichen Gelingen des Wer- kes, befriedigt über das Entge- genkommen des Bundesrates in 
^1 Prof. Gustav Schädler, Regierungschef 6. 6. 1922 - 15. 6. 1928 39
	        

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