Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

einleuchten. Mir liegt es ferne, gegen die Staaten, die durch den un- glückseligen Krieg in eine solche Lage gekommen sind, etwas zu sagen. Auch unser Land ist durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogen wor- den, die Wirtschaft ist geschädigt. An Ihnen, meine Herren, liegt es nun, dieselbe wieder zu heben, aufzubauen, das Wohl des Landes zu fördern mit Aufopferung aller Kräfte. Von diesem Standpunkte aus betrachtet, wird der Anschluss an einen gesunden Staat zu befürworten sein.» In einer anschliessenden Konferenzsitzung referierte Dr. Emil Beck über die Vertragsbestimmungen, und es wurde einstimmig beschlossen, an den Bundesrat eine Note zu richten und um Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Zollvertragskommission zu ersuchen. Am 17. Juli überreicht Dr. Emil Beck im Politischen Department unter Betonung, dass in allen wesentlichen Punkten eine Übereinstim- mung vorhanden sei, die Gegenvorschläge, die tatsächlich im wesent- lichen berücksichtigt werden. Stellungnahme von Bundesrat Motta im Nationalrat Wie gross und echt die Bereitschaft zur Hilfe gewesen ist, können wir aus den Erklärungen unseres grossen Freundes Bundesrat Dr. Giu- seppe Motta erkennen, die er in der Juni-Session des Nationalrates auf eine Interpellation von Nationalrat Gabathuler aus Trübbach gegeben hat, der sich im Sinne der Buchser Initianten geäussert hat. «Das Fürstentum hat sich an uns gewendet und von uns als einen Dienst erbeten, dass wir mit ihm einen Zollvertrag schlössen. Es braucht wohl nicht ausdrücklich gesagt werden, dass wir unsererseits niemals die Initiative zu einem solchen Schritt ergriffen hätten und dass, wenn wir mit dem Fürstentum in Unterhandlungen getreten sind, wir sie ein- zig und allein auf der Grundlage und in der ganz bestimmten Absicht geführt haben, einem kleinen Nachbarlande, zu dem wir immer in den freundschaftlichsten Beziehungen gestanden, den Dienst zu erweisen, den es von uns erwünschte. Wenn wir den Vertrag abschliessen, so haben wir keinen grossen Vorteil davon, aber auch keinen Schaden. Die Souveränität des Fürstentums Liechtenstein wird nicht über- mässig beschnitten, aus dem einfachen Grunde, weil der Vertrag auf eine kurze Dauer zu schliessen und auf sehr kurze Fristen kündbar sein 36
	        

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