Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

heit ergeben, ebenso die Grenzbesichtigung. Es sollte sich aber zeigen, dass die Vernehmlassung der Departemente mehr Zeit erforderte, als vorgesehen war, und dazwischen langten immer wieder Eingaben der Zollanschlussgegner von Buchs ein. Die Währungsfrage Unklarheit bestand noch damals in unserem Lande, wie die Wäh- rungsfrage zu regeln sei, war doch der Wert der österreichischen Krone zu dieser Zeit auf 1,5 Rappen gesunken. Vorübergehend dachte man sogar an die Einführung eines Liechtensteiner Frankens in Anlehnung an den Schweizer Franken, der sich in der Praxis bereits inoffiziell durchgesetzt hatte. Niemand wollte mehr die sich von Woche zu Woche entwertenden Kronen annehmen, und Handwerk und Handel rechne- ten nur mehr in Franken. Am 27. August beschliesst der Landtag ein «Gesetz betreffend die Umwandlung der Kronenbeträge in den Gesetzen über Steuern, Stem- pel, Taxen und sonstigen Gebühren» und schafft damit eine eigenartige Situation: Es wird Zahlung von Steuern in einer Währung verlangt, die offiziell noch nicht die gesetzliche ist, und die Einführung vollzieht sich, ohne dass die Einwilligung der Schweiz eingeholt worden ist. Die stillschweigende Duldung der Eidgenossenschaft zu diesem Vorgehen ist wahrlich nicht selbstverständlich. Vertragsentwurf und Gutachten des Justiz-Departements Die eidgenössische Zollverwaltung, die vom Bundesrat mit den Vor- arbeiten des Vertrages betraut worden war, legt am 27. September dem Politischen Departement auf Grund von mündlichen Besprechungen mit anderen Departementsbeamten einen zweiten, bereinigten Entwurf vor, in dem auf Grund von Statistiken über die seinerzeitigen österrei- chischen Zolleinnahmen ein jährliches Pauschale von 200'000 Franken errechnet wird, welcher Betrag auf Grund der geringeren Konsumkraft der Liechtensteiner auf 150'000 Franken zu ermässigen wäre. Am 10. November wird der Postvertrag mit der Schweiz unterzeich- net, der am 1. Februar 1921 in Kraft tritt. Dieser Abschluss gibt unse- rem Lande neue Hoffnung, dass ein gleiches Verständnis auch dem Zollvertrag entgegengebracht werden wird, und das klaglose Funktio- 26
	        

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