Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

vertreten: Georg Vaistli siegelt am 21. März 1458 als Mitglied eines siebenköpfigen Schiedsgerichtes ein Urteil.42 Die Stadt Bregenz hatte die Markdorfer vor einem westfälischen Gericht verklagt, weil diese den Bregenzer Boten mit Briefen und Geld nach Gottlieben entführt hatten, und Schadenersatz gefordert. Das Schiedsgericht, das sich aus dem Bürgermeister von Lindau und je drei von den Parteien benannten Vertrauensleuten zusammensetzte (Georg Vaistli war von Markdorf be- nannt), entschied gegen Bregenz, da es einerseits die Markdorfer vor dem westfälischen Gericht verklagt hatte, bevor es diese vor ein in- ländisches Gericht gefordert hatte, zum anderen sich in der Acht des Hofgerichtes zu Rottweil befunden hat. Die Prozesskosten sollte jede Partei selbst tragen. Das Schiedsgericht setzte sich fast durchwegs aus Männern der Pra- xis zusammen, amtierenden oder ehemaligen Stadtammännern von Lindau, Konstanz und Bregenz sowie dem Landammann von Dornbirn. Die Beteiligung von Georg Vaistli fällt insoferne etwas aus dem Rah- men; sie ist aber dennoch ein Beweis, dass sein Name auch ausserhalb von Konstanz bekannt war und dem Notar auch ein gewisses Vertrauen entgegengebracht wurde, in einer derartigen Rechtsangelegenheit eine Entscheidung zu treffen. Geht man von der soziologischen Gleichsetzung von Stadtschreiber und Notar aus, so musste es sich Georg Vaistli zur Ehre anrechnen, in diesem höher gestellten Gremium von Ammännern mitzuwirken. Ob er auf Grund seiner Erfahrungen am geistlichen Ge- richt auf die Entscheidung einen Einfluss genommen hat, lässt sich nicht feststellen; es lässt sich nur aus seiner Stellung als Vertrauens- mann von Markdorf vermuten, dass der Ausgang des Urteils in seinem Sinne war und er sich mithin dafür eingesetzt hat. Die dritte Urkundengruppe umfasst die Urkunden, in denen der Notar des geistlichen Gerichts als Zeuge auftritt. Ein Beispiel soll hier für viele stehen. Der Generalvikar entscheidet in einem Streit zwischen dem vom Kloster Mehrerau auf die Pfründe Trium regium an der Pfarrkirche in Bregenz präsentierten Kaplan Simon Lipp und dem vom Grafen Her- mann von Montfort gewalttätig eingesetzten Kaspar Mayser zugunsten des Ersteren. Der Generalvikar stellt darüber eine entsprechende Ur- kunde aus «Georio Vaistli de Vadutz et Michaele Scriptoris de Mees- 42 Urkunde vom 21. März 1458 (vgl. Anhang Nr. 5). 225
	        

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