Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

IV. DER VERTRAG MIT RODITI Nach dem Beschluss der Landtagskommission konnten die eigent- lichen Vertragsverhandlungen zwischen der Regierung und der Roditi beginnen. Kenmore schlug vor, sie statt in Vaduz in Paris zu führen,129 doch die Regierung lehnte diesen Vorschlag ab.130 So einigte man sich schliesslich, dass die Vertragsverhandlungen am 23. September 1937 in Vaduz beginnen sollten, und dass Roditi an jenem Tag auch den ersten Teil des finanziellen Angebots durch die Bezahlung von 100*000 Fran- ken erfüllen sollte.131 Die Verhandlungen begannen am 23. September und dauerten drei Tage.132 Am 25. September schliesslich wurde von beiden Parteien folgender Vertrag unterzeichnet: « Vertrag zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein im Nachstehen- den Regierung genannt einerseits und Roditi International Corporation Ltd. und Mills & Rockley Ltd. im Fol- genden «Gruppe» genannt, andererseits. 1. Die Konzession zum Betrieb einer Rundspruchsendeanlage mit Wellen- länge 209.9 Meter und einer Maximalleistung von zwei kW wird für die Zeitdauer von 25 (fünfundzwanzig) Jahren ausschliesslich der Gruppe erteilt. Bei Unterbrechung des Sendebetriebes infolge höherer Gewalt wird diese Zeit in die Konzessionsdauer von 25 Jahren nicht einge- rechnet. Die Dauer des Vertrages läuft automatisch um jeweils 10 (zehn) Jahre weiter, falls der Vertrag nicht 5 (fünf) Jahre vor Ablauf gekündigt wird. Dies gilt auch für das erste Mal. 129 AM, Roditi, Schreiben Kenmore an Marxer v. 8. 9. 37. 130 LRA 166/73, Schreiben Regierung an Roditi v. 14. 9. 37. 131 LRA 166/73, Schreiben Marxer an Regierung v. 18. 9. 37. 132 AM, Roditi, Kostennote Marxer an Roditi v. 25. 9. 37: Seitens der Regie- rung waren vertreten Regierungschef Hoop und Landtagspräsident From- melt. 151
	        

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