Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

man schon drei Monate nach Konzessionserteilung beginnen, mit den Sendungen 15 Monate später. Auch das Problem der Wellenzuteilung schien gelöst. Tremoulet schlug vor, auf gleicher Frequenz zu senden wie eine der französischen Stationen, die sich bereits in seinem Besitz befänden. Das notwendige Geld wollte man sich durch Werbesendun- gen in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache sichern. Allerdings waren die Konzessionswerber bereit, «von jeglicher kommerzieller Reklame für die Schweiz abzusehen, falls die Schweizer Bundesregierung dies wünschen sollte, desgleichen auch Reklamesen- dungen für andere Länder zu unterlassen, deren Regierungen sich die- sen Sendungen widersetzen sollten».62 Der Regierung versprach man 13 Prozent aller Nettoeinkünfte des Senders oder aber einen Anteil in progressiver Staffelung,63 gewährte ihr kostenlose Verbreitung von Ver- lautbarungen des Fürsten oder Regierung und räumte ihr auch die Zensur über die Nachrichtensendungen ein. Regierungschef Hoop war von diesem Projekt sehr angetan. Er ver- hehlte dies auch nicht, als er die Unterlagen der Generaldirektion der Post- u. Telegraphenverwaltung zur Begutachtung schickte. So schrieb er: «Wir fügen bei, dass uns das Projekt nicht uninteressant vorkommt. Vom finanziellen Standpunkt aus müssten wir seine Verwirklichung begrüssen. Es scheinen uns auch gewisse Momente vorzuliegen, die die Schwierigkeiten eines Reklamesenders leichter überwinden lassen, wie vor allem die Übernahme der Verpflichtung seitens der Konzessions- werber, von jeglicher Reklame für die Schweiz und jene Länder abzu- sehen, deren Regierungen diese Sendungen nicht gerne sehen. Auch die Wellenfrage scheint in diesem Falle nicht allzu kompliziert zu sein».64 In Bern allerdings war man anderer Meinung. In seiner Antwort 62 ebda. 63 ebda.: Für diese progressive Staffelung wurde folgender Vorschlag gemacht : Jährliche Netto-Einnahmen Prozentsatz 0 bis 400'000 Franken 5 % 400'000 bis 800'000 Franken 10% 800'000 bis 1'200'000 Franken 15 % 1'200'000 bis 1'600'000 Franken 18% 1'600'000 bis 2'000'000 Franken 20% darüberhinaus 22 % 64 LRA 158/56, Schreiben Hoop an GD PTT v. 16. 12. 36. 131
	        

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