Dr. Hoop war bereit, mit der IBC ins Geschäft zu kommen. Am 15. Februar schickte er an Leonard den Entwurf einer Konzessions- urkunde und bat um dessen Stellungnahme. Der Text des Entwurfs lautete: «Die Fürstliche Regierung erklärt sich bereit, Ihnen die Bewilligung zur Errichtung und zum Betriebe eines Radiosenders auf der Internatio- nalen Gemeinschaftswelle 1429 KCS (209,9 Mtr.) mit einer Leistung von höchstens 2 Kilowatt im Gebiete des Fürstentums Liechtenstein unter folgenden Bedingungen zu erteilen: 1. ) Die Kosten der Errichtung des Senders, sowie die Kosten des Be- triebes desselben gehen zur Gänze zu Ihren Lasten. 2. ) Die Programme der Sendungen bedürfen der Genehmigung der Regierung. Die Aussendung von kaufmännischer oder irgendwelcher Reklame ist nicht gestattet. 3. ) Die Benützung des Senders für politische Propaganda, z. B. poli- tische Vorträge, Versammlungsreportagen usw. ist nur mit Bewilligung der Regierung gestattet. 4. ) Bei der Anstellung des für den Betrieb nötigen Personals sind soweit als möglich Liechtensteiner vorzuziehen. 5. ) Der fürstlichen Regierung steht der Sender auf Wunsch wöchent- lich mindestens 4 Stunden zur Verfügung. Sie hat die Wahl der Sende- zeiten. 6. ) Die Konzession erlischt, wenn der Sender nicht spätestens 2 Mo- nate nach Erteilung der Konzession in Betrieb gesetzt ist. 7. ) Die Konzession tritt in Kraft, sobald die zuständige schweizerische Konzessionsbehörde der fürstlichen Regierung die definitive Bewilli- gung zur Errichtung und zum Betriebe des Senders erteilt hat.»44 Gleichzeitig richtete Hoop auch ein Gesuch an die Generaldirektion der Post- u. Telegraphenverwaltung und ersuchte «um die Ermächti- gung, einen Sender mit einer Leistung von maximal 2 kw auf der internationalen Gemeinschaftswelle 1429 kc/s (209,9 m) errichten zu dürfen. Die Programme des Senders», so schrieb er, «sind nur für die Bedürfnisse der Bevölkerung des Fürstentums Liechtenstein berechnet. 44 LRA 158/56, Schreiben Hoop an Leonard v. 14. 2. 37 (Konzessionsentwurf in der Beilage). 127