Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

Handel? .... Das Bestreben der Liechtensteiner, unsere ehemals guten und jetzt wurmstichigen Kronen über die Grenze herüberzubringen, fühlen wir Feldkircher oben am allermeisten, jedoch .... für jedes Pro- dukt, das seinerzeit freiwillig nach Feldkirch gebracht wurde, werden nur mehr Rappen und Franken verlangt. . . .».'21 Die Abmachungen über den Handelsverkehr zwischen dem Fürsten- tum Liechtenstein und Österreich vom 1. Mai 1920 hatten auf die Land- wirtschaft reichlich Rücksicht genommen. In der Anlage zu Punkt 2 verzichteten die Österreicher auf Einfuhrzölle «für Arbeitsvieh, Acker- bauwerkzeuge, einschliesslich der landwirtschaftlichen Maschinen, dann für Gerätschaften und Effekten, welche von den an der Grenze woh- nenden Landleuten zum Behufe der Feldarbeit oder aus Anlass von Übersiedlung über die Zollinie eingeführt werden». Auch war das zoll- freie Mitführen einer «angemessenen» Tagesration an Lebensmitteln bei Feldarbeiten in Vorarlberg erlaubt. 121 Stenographische Sitzungsberichte d. 11. Vbg. Landtages, 6. Sitzung, S. 4, 5. 122 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Nr. 2, Jahrg. 1920. ABKÜRZUNGEN FA 
Feldkircher Anzeiger FLGes. 
Fürstlich Liechtensteinische Gesandtschaft FLReg. 
Fürstlich Liechtensteinische Landesregierung LLA Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz LV Liechtensteiner Volksblatt ON Oberrheinische Nachrichten Vbg. Vorarlberg . VT Vorarlberger Tagblatt VV Vorarlberger Volksblatt Anschrift des Verfassers : Gerhard Wanner, Dr. phil., 6800 Feldkirch, Feldkreuzweg 19A 109
	        

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