Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

denz des Landesherrn wurde. Am 22. Juli 1396 bestätigte König Wenzel den Grafen von Vaduz ihr Gebiet als Reichslehen. Vaduz wurde reichs- unmittelbare Grafschaft, was als Voraussetzung für die spätere Souve- ränität angesehen werden kann. In den folgenden Jahrhunderten übten in unserem Gebiet verschie- dene Adelsgeschlechter die Landesherrschaft aus. Der letzte Graf von Vaduz, Bischof Hartmann von Chur, übertrug seinen Besitz 1416 an die verwandten Freiherren von Brandis aus dem Emmental. Diese erwar- ben 1434 auch den nördlichen Landesteil, den seit etwa 1250 die Herren von Schellenberg besessen hatten. Damit waren das liechtensteinische Oberland (Grafschaft Vaduz) und das Unterland (Herrschaft Schellen- berg) vereinigt. Das Staatsgebiet des späteren Fürstentums Liechtenstein war im wesentlichen abgesteckt.3 Graf Rudolf von Sulz, Neffe des letzten Brandisers, Johann Dom- propst in Chur, erwarb 1510 durch Kauf die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg. Er verhinderte — ein wichtiges Ereignis der sulzischen Herrschaft — das Eindringen der Reformation in sein Ge- biet. Dass heute die römisch-katholische Kirche in der Verfassung als Landeskirche verankert ist, ist im Grunde genommen auf diese Zeit zurückzuführen.4 — 1613 musste Graf Carl Ludwig von Sulz Vaduz und Schellenberg verkaufen, um ein älteres verschuldetes Familien- besitztum übernehmen zu können. Von mehreren Interessenten 
5 war es schliesslich der Schwiegersohn des letzten Sulzers, Graf Caspar von Hohenems, der die beiden Landesteile erwarb. Das Jahrhundert der hohenemsischen Landesherrschaft war wohl eines der unglücklichsten in der Geschichte des Landes. Kriegswirren mit den üblichen Begleit- erscheinungen wie Plünderung und Brandschatzung, Pestepidemien und Hexenwahn, sowie herrschaftliche Misswirtschaft forderten viele Menschenleben und erschütterten die wirtschaftlichen Grundlagen des Landes zutiefst. Der Landesherr Graf Jakob Hannibal von Hohenems steckte gegen Ende des 17. Jahrhunderts tief in Schulden, für die das Land zu bürgen hatte. Schliesslich sandte der Kaiser auf Beschwerde der Landesbürger hin eine Kommission unter Fürstabt Rupert von Kempten ins Land, und beauftragte sie mit der Verwaltung. Der Graf wurde seiner Funktion enthoben. Es wurde bald klar, dass nur ein Verkauf der beiden Herrschaftsgebiete eine Lösung bringen konnte. Nach langwierigen Verhandlungen erwarb Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein, «der Reiche» genannt, 1699 die reichsfreie Herrschaft 3 Die Herren von Brandis hatten seit 1439 auch die Herrschaft Maienfeld besessen, die sie aber 1509 wieder verkauften. 4 Vgl. Art. 37, Abs. 2 der Verfassung vom 5. Oktober 1921. 5 Interessenten waren neben dem Grafen von Hohenems die Habsburger, die Vorarlberger Landstände und der Fürstabt von St. Gallen. 71
	        

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