Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Anhang Nr. 68 Industriemaschinenstatistik 1862 —1917 Legende: 1) Spinnerei Vaduz — Spindelzahl 2) Weberei Vaduz — Webstühle 3) Weberei Triesen — Webstühle 4) Stickerei Eschen — Stickmaschinen (Zahl der betriebenen Maschinen; in Klammer Zahl der insgesamt vor- handenen Maschinen). Jahre 1) 
2) 3) 
4) 1862 
100 1874 (251) 
(220) 1875 
(289) (300) 1880 
(20) 1881 
350 — 400 1884 
(25) 1886 
235 (300) 
400 (474) 1887 (13'080) (290) 
(484) 1890 
(25712) 250 1917 (27'608) 22'966 Anhang Nr. 69 Fabrikordnung der Mechanischen Weberei Vaduz. « Fabriksordnung. §. 1. Die Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird die Zeit des Anfanges und Schlusses der Arbeit den Arbeitern durch den Aufseher bekannt gemacht. •— Mittags ist gesetzliche Ruhestunde. Zum Zehne- und Vesper-Brod wird da- gegen keine Ruhezeit gestattet, wohl darf aber jeder Arbeiter von Morgens 9 bis 91/» Uhr und Abends V»4 Uhr bis 4 Uhr, an seinem Platze etwas geniessen, ohne jedoch die Maschine stillstehen zu lassen. Nach dieser Zeitfrist soll Nichts mehr zum Essen noch zum Trinken abgeholt werden, bei einer Strafe von 5 kr für Da- widerhandelnde. 215
	        

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