Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

§• 8. Ein einzelnes Wohnhaus, wenn es neu erbaut wird, ist mit jener Nummer zu versehen, welche auf die letzte im Orte vorkommende folgt. Werden aber 2 oder mehrere Häuser durch einen Bau in ein Wohnhaus vereinigt, so muss dieses Eine diese mehrere Nummern fortführen. §•9. Die Numerierung eines noch nicht numerirten Hauses hat nur über Bestimmungen des Regierungsamtes zu geschehen, die Abänderung der Numerirung ganzer Gemeinden bedingt die Bewilligung der fürstlichen Hofkanzlei. §. 10. Die den Wohngebäuden eigenen Nummern haben bei denselben auch im Grundbuche vorzukommen. Wenn die Abänderung der Nu- merirung einer ganzen Ortschaft Platz greift, so sind durch das Regie- rungsamt von Amtswegen die neuen Hausnummern im Grundbuche auf den bezüglichen Folien unterhalb der alten Hausnummern mit rother Tinte anzumerken. §• IL Die Bestimmungen der Hausnummern bei neuen Wohngebäuden erfolgt mit der Ertheilung des regierungsämtlichen Baukonsens. §• 12. Die Zählung geschieht in jeder Gemeinde durch einen Abgeordne- ten des Regierungsamtes in Beisein der die Tauf-, Heirats- und Todten- register führenden Seelsorger mit Beiziehung des Ortsvorstandes. §• 13. Sie hat die Aufnahme der Einheimischen und der Fremden mit Einschluss der Ausländer zu enthalten. Unter Einheimischen werden alle Anwesenden oder Abwesenden männlichen oder weiblichen Geschlechts, welche zur betreffenden Ge- meinde, wo die Zählung eben statt hat, heimatberechtigt oder zustän- dig sind, unter Fremden aber die anderen inländischen Gemeinden- Angehörigen und die Ausländer verstanden. Ausgenommen von der Zählung sind, die sich im Orte zufällig aufhaltenden Reisenden. §. 14. Über die gesammte einheimische Bevölkerung und über die Frem- den, dann über die eigenthümlichen wichtigsten Nutzthiere hat der regierungsämtliche Abgeordnete im Beisein der erwähnten Commis- sions-Mitglieder im Gemeindehaus oder in einer anderen geeigneten Lokalität nach den mündlichen Angaben der vorgerufenen Familien- 23
	        

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