Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

hebungen im folgenden Jahr gedeckt werden mussten. Die Stände hat- ten diesem Steuerpostulat ohne jegliche Mitsprache zuzustimmen.55 Die Berechnung des Steuerpostulates gestaltete sich beispielsweise im Jahre 1828 folgendermassen:5ß Das Land hatte zu zahlen: die 11. Rate der Rückzahlung von Kriegsvorschüssen 2'000 fl die Gesandtschaftskosten und die Matrikularbeiträge an den deutschen Bund 1'220 fl 42 kr das Honorar des Appellationsgerichtes in Innsbruck 300 fl die Besoldungen (fürstl. Anwalt in Wien, Landvogt, Rentmeister, Amtsschreiber) 2'379 fl die «Steuersolaristen» (Landschaftsarzt, zwei Polizei- männer, drei invalide Soldaten, Amtsbote) 684 fl 30 kr andere Auslagen (Reisekosten, Diäten, Postwesen, Feuer- löschwesen, Arrestantenkosten, Kanzleikosten u. a. m.) 350 fl 11 kr total 6'934 fl 23 kr Von dieser Summe wurden folgende Einnahmeposten der Rentrech- nung abgezogen, die vom Fürsten für Landeszwecke bestimmt worden waren: Apothekerwurzelgraber- und Enzianwurzelgraberzins, Abzugs- gelder, Straf- und Konfiskationsgelder, Aschensammler-, Lumpensamm- ler- und Gipsbruchzins, Taferngelder, Schleifer-, Sägfeil-, Klampfner- befugnis, Hausier- und Handelstaxen, Taxgelder nach Abzug eines für den Schulfonds bestimmten Betrages, Stempelgelder nach Abzug der Verschleissprovision von 2V2°/o, sowie die Stempelstrafen nach Abzug einer Remuneration von 10%: total 1'870 fl 42 kr. Somit verblieben als eigentliches Postulat 4'063 fl 41 kr, die durch die Steuer im Jahre 1829 eingebracht werden mussten. Dem Postulat stimmte der Landtag am 29. Dezember 1828 zu. Wegen der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 wurde der Steuereinzug unterbrochen. Auf die Forderung der Untertanen hin ver- sprach der Fürst im Erlass vom 7. April 1848 die Aufnahme eines Lan- deskatasters, «um die möglichst billige Vertheilung aller Lasten über die Grundstücke nach Massgabe ihres Werthes durchzuführen.»57 Bis zur Verwirklichung der Landesvermessung sollte es allerdings noch einige Jahrzehnte dauern.58 Die im Jahre 1848 postulierte Steuer für das folgende Jahr wurde noch eingezogen. Dann unterblieb der Steuer- einzug trotz der im Jahre 1852 einsetzenden Reaktion59 bis 1857. Die 55 Vgl. oben, S. 77. 56 HKW S 304. 20. Okt. 1828. HKW an OA. (Betr. Landtagssitzung vom 29. Dez. 1828 und Postulat). . 57 Erlass vom 7. April 1848, Punkt 6. - LRA NS 1848. - Vgl. Anhang Nr. 42. 58 Vgl. oben, S. 154. 59 Vgl. oben, S. 67 ff. 399
	        

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