Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

aber erwiesen, so dass die Kostenübertragung verlangt werden könne.103 Ein letztes wichtiges Begehren ergab sich aus der geplanten Einführung der Goldwährung in Liechtenstein. Die in Artikel 12 des Zollvertrages aufgeführte Verpflichtung zum gleichen Münzsystem in beiden Staaten sollte gestrichen werden.104 Landesverweser von Hausen hatte Bedenken, die Forderungen des Landesausschusses könnten die Vertragserneuerung gefährden.105 Auch die Hofkanzlei in Wien teilte diese Auffassung, akzeptierte aber die Bedingungen des Landesausschusses «als brauchbare Richtschnur für den zum Abschluss des neuen Vertrages von SD zu Bevollmächtigen- den.» Schlimmstenfalls sei «eine Fortsetzung des bisherigen Vertrages einer Isolierung von Österreich d. i. einem Anschlüsse an die Schweiz in jedem Falle vorzuziehen.»100 — In der Sitzung vom 27. Juli 1874 fasste der Landtag den einstimmigen Beschluss, den Zollvertrag zu kündigen, gleichzeitig eine Revision des Vertrages einzuleiten und den Wegfall des Drittelabzuges, die Erhöhung des Minimalbetrages von 1.90 fl auf 3.80 fl und die Übernahme der Zollamtskosten Vaduz durch das österreichische Aerar zu erstreben.107 Die darauffolgenden Verhandlungen mit Österreich stiessen auf Schwierigkeiten. Da eine Einigung über die vom Landtag geforderten Abänderungen nicht vor Ablauf des alten Vertrages erreicht werden konnte, wurde er am 14. Dezember 1875 um ein Jahr verlängert.108 Erst gegen Ende des Jahres 1876 führten die Verhandlungen zwischen den Bevollmächtigten der beiden Vertragspartner, dem Grafen Clemens von Westphalen auf liechtensteinischer und dem Freiherrn Josef von Schwegel auf österreichischer Seite, zu einem Ergebnis.109 Am 3. De- zember unterzeichneten die Bevollmächtigten in Wien den Zoller- neuerungsvertrag. Am 23. Dezember 1876 wurde er vom Landtag an- genommen.110 Der neue Vertrag brachte Liechtenstein keine besonderen 103 Noch 1870 verzeichnete das Zollamt Vaduz lediglich 213.79 fl an Einnah- men. 1871 waren es 5'111.20 fl, 1872, 9'025.96 fl, 1873 13703.92 fl, 1874 13'821.08 fl und 1875 H'642.33 fl. (LRA SR Zollvertragserneuerungsver- handlungen mit Österreich 1873 - 1889). 104 Vgl. oben, S. 298 ff. 105 HKW H 1659. Nr. 4356. 11. Mai 1874. Landesverweser an Fürst. 106 HKW H 1659. ad Nr. 4356. 18. Mai 1874. HKW an Fürst. 107 LRA Landtagsakten 1874. 7. Aug. 1874. Landtag an Reg. 108 HKW H 1659. Nr. 10182. 27. Dez. 1875. k. k. Finanzministerium an HKW. 109 HKW H 1659 Nr. 9556. 14. Nov. 1876. Bericht über den Stand der Zoll- vertragserneuerungsverhandlungen. 110 «Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich und aposto- lischen Könige von Ungarn und Seiner Durchlaucht dem souverainen Fürsten von Liechtenstein über die Fortsetzung des durch den Vertrag vom 5. Juni 1852 gegründeten Österreichisch-Liechtenstein'schen Zoll- und Steuervereins.» Wien, 3. Dezember 1876. - LGBl. Jg. 1876, Nr. 3. 378
	        

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