Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

werbetreibende in der Lage waren, exportfähige Betriebe aufzubauen, ergab sich aus der Öffnung der österreichischen Grenzen kein Vorteil in dieser Richtung. Einen kleinen Vorteil hatten lediglich die vorarl- bergischen Handels- und Gewerbeleute, die nun völlig ungehindert im Fürstentum einen allerdings recht bescheidenen Absatz für ihre Pro- dukte fanden.69 Erst in den 60-er Jahren nutzten schweizerische Indu- strielle die Möglichkeit, durch Betriebsgründungen in Liechtenstein mit ihren Produkten die österreichischen Schutzzölle zu umgehen. Diese Industrialisierung des Landes war neben der Vermehrung der staat- lichen Geldmittel die wichtigste positive Auswirkung der Zolleinigung mit Österreich.70 Sichtlich benachteiligt durch den österreichisch-liechtensteinischen Zollverein waren die Konsumenten und das Handelsgewerbe. Die Be- völkerung konnte Waren, die in der Schweiz billiger waren, nicht mehr einkaufen und mussten ihren Bedarf zur Gänze mit den oft teureren österreichischen Produkten decken. Das Handelsgewerbe verlor seine Beziehungen zu den benachbarten schweizerischen Märkten weitge- hend und sah sich stärker als zuvor der österreichischen Konkurrenz ausgesetzt.71 Der Export landwirtschaftlicher Produkte, insbesondere- von Vieh und Wein, wurde nicht so sehr durch die eidgenössischen Zölle, als vielmehr durch die Verkehrsbeschränkungen erschwert.72 Der Z o 11 e r n e u e r u n g s v e r t r a g vom 2 3. Dezember 1863 
73 Am 6. Dezember 1862 kündigte Österreich den Zollvertrag, bot aber zugleich eine Erneuerung an, die jedoch mit Bedingungen verknüpft war. Die österreichische Minimalertragsgarantie sollte beseitigt oder zumindest ermässigt werden und der Bezugspreis für österreichisches Salz erhöht werden. Kaum waren die Vertragskündigung durch Österreich und dessen Bedingungen für eine Erneuerung bekanntgeworden, setzte im Volk eine starke Bewegung gegen die weitere Zolleinigung mit Österreich ein. Aus sieben Gemeinden gelangten entsprechende Bittschriften an die Regierung. Alle zielten auf eine Lösung des Vertragsverhältnisses 69 Vgl. oben, S. 259 - 262. 70 Vgl. oben, S. 262 ff 71 LRA 1862/6/12. 5. Juli 1862. Memorandum 35 liechtensteinischer Gewerbs- leute gegen den Zollverein mit Österreich. — Vgl. Geiger, S. 336 f. 72 Vgl. oben, S. 202-211. 73 Der Stoff ist bei Geiger, S. 336 — 344 bereits eingehend bearbeitet. Vgl. auch, Schädler, Landtag, JBL 1 (1901), S. 99-102. 371
	        

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