Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

für ein einheitliches, freies deutsches Wirtschafts- und Handelsgebiet mit gemeinsamen Schutzmassnahmen nach aussen einsetzten.33 Der «Deutsche Handels- und Gewerbeverein» gelangte auch an den Fürsten und ersuchte ihn um seinen Schutz und um seinen Einsatz für die wirt- schaftliche Einigung der deutschen Bundesstaaten.36 Über die Reaktion des Fürsten liegen keine Akten vor. Aus der bisherigen Darstellung geht aber eindeutig hervor, dass Liechtenstein an einer deutschen Zoll- und Wirtschaftseinigung sehr interessiert sein musste. Nach verschie- denen staatlichen Zollzusammenschlüssen in den 20-er Jahren konnte am 1. Januar 1834 das grosse Werk, der «Deutsche Zollverein», in Kraft treten. Österreich blieb dem von Preussen dominierten Zollverein fern und versuchte vergeblich, ein eigenes Zolleinigungsgebiet unter seiner Führung zu schaffen.37 Liechtenstein, durch den österreichischen Nach- barn von den Zollvereinsstaaten geographisch getrennt, konnte dem Zollverein nicht beitreten. Eine Verbesserung der zoll- und handels- politischen Lage war nur über ein Arrangement mit Österreich zu er- reichen. Eine Öffnung nach der Schweiz hatte das in Österreich fest verwurzelte Fürstenhaus nicht erwogen. Liechtenstein blieb bis zum Abschluss des Zollvertrages mit Österreich im Jahre 1852 wirtschaftlich isoliert. b) Die österreichisch-liechtensteinische Zolleinigung Der Zollvertrag vom 5. Juni 185 2. 
43 Der Fürst hatte schon 1847, vermutlich im Zusammenhang mit der damals projektierten Wirtschaftsreform,46 Österreich ersucht, Liechten- stein dem österreichischen Zollgebiet anzugliedern. Die revolutionären Ereignisse von 1848 verhinderten aber eigentliche Verhandlungen. Unter den 1848-er Forderungen des liechtensteinischen Volkes befand sich auch jene nach dem Eintritt in den Zollverband mit Österreich.47 Der Fürst ging «mit Vergnügen» auf diese Wünsche der Liechtensteiner ein und versprach, mit Österreich entsprechende Verhandlungen aufzuneh- men.48 Infolge der unstabilen politischen Verhältnisse in Österreich 35 Gebhard III, S. 337. 36 LRA SR D 1, 2 u. div., Nr. 234 pol. Joh. Jacob Schnell und Ernst Weber, provisorische Vorsteher und Abgeordnete des deutschen Handels- und Ge- werbevereins an Fürst. Gera, 31. Juli 1819. (Kopie). 37 Gebhard III, S. 340 - 343. 45 Geigers eingehende Darstellung, S. 186 — 214, soll hier mit wirtschaftlichen Ergänzungen zusammengefasst werden. 46 Vgl. Quaderer, S. 116-119. 47 Geiger, S. 188. 48 Erlass vom 7. April 1848. Punkt 10. - LRA NS 1848. - Vgl. Anhang Nr. 42, S. 122 - 125. 367
	        

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