Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

gebaut.78 1870/71 erfolgten die Brückenbauten in Balzers und Vaduz 
79 und 1872 entstand die Buchser Eisenbahnbrücke.80 Liechtenstein hatte durch die erbauten Brücken günstigen Anschluss an das schweizerische Verkehrsnetz erhalten, was angesichts der regen Wirtschaftsbeziehun- gen (Stickereiveredlungsverkehr, Viehexport) von nicht zu unterschät- zender Bedeutung war. — Um den Verkehr von und nach Liechtenstein unter keinen Umständen zu erschweren, hatte die Regierung 1875 ein Gesuch der vier Rheinbrücken-Gemeinden um Einführung von Brücken- geldern abgelehnt.81 Auch 1903 wurden die vier Gemeinden mit dem gleichen Begehren von der Regierung abgewiesen.82 f) Verkehrsvorschriften und Automobilverkehr Um 1900 setzte in Liechtenstein der Automobilverkehr ein. Aller- dings waren die Anfänge im Vergleich zu den heutigen Verhältnissen mehr als bescheiden. Dennoch stiess das neue Verkehrsmittel auf er- heblichen Widerstand.1908 stellte der Landtag den Antrag an die Re- gierung, den Automobilverkehr im Lande völlig zu verbieten.83 Das Land würde von Fremden fast ausschliesslich nur zur Durchfahrt be- nutzt, die Fahrzeuge zerstörten die Strassen, der aufgewirbelte Strassen- staub beschädige die anliegenden Heugüter, und dem allzu schnellen Fahren und den damit verbundenen Unfällen Hesse sich nur schwer steuern, meinte die Volksvertretung.84 Als der Fremdenverkehrsverband gegen das geplante Automobilverbot opponierte,85 einigte man sich da- rauf, den Automobilverkehr auf die Hauptstrasse und die Zufahrtsstras- sen zu den Zollämtern zu beschränken und eine Durchfahrtstaxe zu erheben.80 Um sich ein Bild über das Ausmass des Automobilverkehrs in Liechtenstein zu machen, sei die Automobilstatistik für das Jahr 1913 wiedergegeben. In diesem Jahr hatten insgesamt 519 Automobile im 78 Schädler, Landtag, JBL 1 (1901), S. 145 f. 79 a. a. O., S. 164 f. 80 Krapf, Geschichte des Rheins, S. 104. 81 Schädler, Landtag, JBL 3 (1903), S. 21. 82 Schädler, Landtag, JBL 12 (1912), S. 21 f. 83 LRA 1908/Nr. 2181. 21. Dez. 1908. Landtag an Reg. 84 a. a. O. 85 LRA 1909/ad Nr. 560. 16. Dez. 1909. Landtag an Reg. «Verordnung betref- fend Einführung von Taxen für den Automobilverkehr.» 17. Juni 1911. LGBL Jg. 1911, Nr. 2. - Die Taxe für Durchfahrt und Fahrten im Inland bis zu einer Woche Dauer betrug 5 Kronen, die Jahrestaxe 60 Kronen. (Art. 1). — Im Kanton Graubünden war seit 1910 lediglich die Strecke von der St. Galler Grenze bis Chur für den Automobilverkehr freigegeben. Vor 1910 herrschte im ganzen Kanton Automobilverbot. (LRA 1910/ad Nr. 530. Baudepartement des Kts. Graubünden an Reg.). 342
	        

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