Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

werden. Reichsgüter, die auf diese Weise nicht mehr transportiert wer- den konnten, mussten ins Kaufhaus in Feldkirch in die Rod gegeben werden, von wo sie von österreichischen und liechtensteinischen Unter- tanen verfrachtet wurden.10 Soweit die wichtigsten Bestimmungen der Rodordnung von 1756. Gemäss Rodordnung von 1782 war Korn und Salz, das für Graubün- den und die Schweiz bestimmt war, rodpflichtig.11 Die Untertanen der österreichischen Herrschaft Feldkirch führten 
3/s dieses Gutes von der Faktorei Feldkirch bis ins Kaufhaus Schaan. 
2/s des Gutes führten die Untertanen der Herrschaft Schellenberg von Schaan bis ins Balzner «Niederlagshaus». Das von den Österreichern bis Schaan gelieferte Transportgut wurde von den Schaaner, Vaduzer und Triesner Fuhr- leuten bis Balzers verfrachtet. Den Gütertransport von Balzers über die Luziensteig nach Maienfeld besorgten die Balzner Rodfuhrleute.12 Die Rodordnung von 1782 galt bis zum Zerfall des Rodwesens im beginnen- den 19. Jahrhundert. Das Rodwesen hatte immer mehr den freien und raschen Verkehr gehindert. Waren blieben, vor allem zur Erntezeit oder über Feiertage, oft tagelang in den Susten liegen und verdarben.13 So begannen gegen Ende des 18. Jahrhunderts österreichische Kaufleute gegen das Rod- wesen zu arbeiten, indem sie Waren widerrechtlich durch eigene Fuhr- leute direkt verfrachten Hessen oder den Rodfuhrleuten die Transport- kosten nicht bezahlten.14 Die liechtensteinischen Untertanen suchten sich durch Verhaftung der Zuwiderhandelnden und Abladen der Waren zu wehren. Sie planten auch die Errichtung eines eigenen Niederlags- hauses an der österreichischen Genze, um dort die Warentransporte nach Graubünden abzufangen. Die österreichischen Untertanen fuhren fort, mit allen Mitteln die Rodordnung zu umgehen und in ihrem Ge- halt auszuhöhlen.15 1791 wurde zwar bei einer Konferenz der Dele- 10 a. 
a. O. 11 LRA SR R 3. Protokoll der Konferenz vom 12. Nov. 1781 betr. Rodwesen LB Fritz. 12 a.a.O. 13 LRA SR R 3. Mehrere Akten. LRA AR Nr. 7, Fasz. 6/12. 3. April 1789. OA an HKW. — In Balzers musste man oft 4 — 5 Stunden und länger auf den vorgeschriebenen Vorspann über die Luziensteig warten. Wegen solcher und anderer Transportverzögerungen gingen seit dem Ende des 18. Jahr- hunderts häufig Klagen beim Oberamt ein. 14 LRA AR Nr. 21. Fasz. 20/1. 10. Febr. 1790. 14. April 1790. 1. Juni 1790. OA an HKW. 30. Mai 1790. Vogteiamt Feldkirch an OA. - 1790 entspann sich zwischen dem Oberamt und dem Vogteiamt, sowie zwischen den von die- sen Ämtern vertretenen Untertanen ein eigentlicher Verkehrskrieg. In die- ser Auseinandersetzung wurden die Unterländer auch vom Oberland unter- stützt. (LRA AR Nr. 21, Fasz. 20/1. 29. Juni 1790. Protokoll). 15 a. 
a. O. 331
	        

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