Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Landtages vom 23. Dezember ferngeblieben und legten ihre Mandate nieder. Im Unterland, das wirtschaftlich viel stärker mit Österreich verbunden war, war man der teilweise sicher begründeten Ansicht, dass durch das neue Münzgesetz der Kapitalist gewinne, während der Schuldner verliere.69 Andererseits kam das Münzgesetz den Gläubigern nicht zu Unrecht entgegen, wurden ihnen doch die in früheren Jahren in Gold oder vollwertiger Silbermünze gewährten Kredite in österrei- schen Banknoten mit Agiodifferenz bis zu 25 % zurückbezahlt.70 Gegen das Münzgesetz wandten sich vor allem auch die Fabrikbesitzer des Landes, denen es gar nicht gelegen kam, die Lohnzahlungen künftig in Gold entrichten zu müssen. Nach gründlicher Abwägung der neuen Währungsregelung, und nachdem sich Landesverweser von Hausen mit aller Deutlichkeit für die neue Währungsregelung ausgesprochen hatte,72 sanktionierte der Fürst das Gesetz zur Regelung der Landeswährung am 31. Dezember 1876.73 Die Überlegung, dass bei der Erneuerung des Zollvertrages mit Öster- reich im Hinblick auf die Neuordnung des Währungswesens übernom- mene zusätzliche Geldopfer umsonst sein würden, wenn man die Wäh- rungsregelung nicht durchführte, mochte den Auschlag gegeben ha- ben.74 Das sanktionierte Währungsgesetz wurde nicht durchgeführt. Am 13. Januar 1877 erschienen mehr als 300 Unterländer vor dem Regierungsgebäude und forderten die Sistierung des Münzgesetzes und die Auflösung des Landtages. Die Regierung erstattete Bericht nach Wien.75 Mit Gesetz vom 18. Januar 1877 kam der Fürst den Forderun- gen der Unterländer nach.70 Es waren vor allem die schweren innen- politischen Zerwürfnisse, die wegen des Währungsproblems entstanden waren, und die drohende Spaltung des Landes in Ober- und Unterland, die den Fürsten zu diesem Schritt bewogen hatten.77 69 Schädler, Landtag, JBL 3 (1903), S. 30. 70 HKW H 1659, Nr. 10781. 24. Dez. 1876. Reg. an Fürst. 71 a. a. O. 72 a. a. O. 73 LGBL Jg. 1877, Nr. 1. 74 HKW H 1659. Nr. 10781. 24. Dez. 1876. Reg an Fürst. 75 Schädler, Landtag, JBL 3 (1903), S. 30 f. 76 «Gesetz betreffend die Ausschreibung neuer Landtagswahlen und die Si- stirung des Münzgesetzes vom 31. Dezember 1876.» 18. Jan. 1877. LGBL Jg. 1877, Nr. 3. 77 Über die innenpolitischen Auseinandersetzungen vgl. insbesondere: «Liech- tensteinische Wochenzeitung.» 2. Jg. (1874), Nr. 7, 9, 10 u. 12. 3. Jg. (1875). Nr. 43, 44, 46, 48 u. 49. 4. Jg. (1876), Nr. 11 u. 14. 5. Jg. (1877), Nr. 3 - 9 u. Nr. 14. 305
	        

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