Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Rheinbaulast nicht mehr so stark drückte, und man erneut daran ging, die Rüfen zu verbauen,108 von diesen früheren Verbauungen nur noch wenige Überreste vorhanden.109 Das neue Gesetz von 1899 regelte sämt- liche Bereiche des Rüfeschutzes, vor allem verfügte es die Übernahme von 50 — 75% der auflaufenden Kosten durch die Landeskasse.110 Die Bautätigkeit nahm in der Folge stark zu, doch verhinderte der Weltkrieg erneut die zügige Verbauung der Rüfen. Die Bevölkerung Liechtensteins konnte nach jahrzehntelangen Anstrengungen im Kampf gegen die Rüfen keinen überzeugenden Erfolg buchen. Entscheidende Fortschritte wurden erst in jüngerer Zeit erzielt.111 Riede Als das Rheinbett noch tiefer lag, fanden die Binnengewässer leid- lichen Abzug. Die Rheintalebene, neben breiten Kiesbänken von in Gemeinbesitz stehenden Auwäldern und Rieden bedeckt, wurde als Viehweide verwendet. Weite Gebiete lieferten gar nur Streumaterial. Aus bereits genannten Gründen litten die Tallagen immer stärker unter den Gewässern, die vom allmählich ansteigenden Wasserspiegel des Rheins gestaut wurden und sich an den Berghängen und in der Ebene allmählich sammelten. Als der wachsenden Bevölkerung die höher gelegenen Anbaugebiete nicht mehr ausreichten, begann man mit dem Versuch, die Ebenen zu kultivieren. Das Hauptproblem, die Eindämmung und Grädung des Rheins zur Senkung des zunehmend empfindlicher ansteigenden Wasserspiegels, wurde aber anfänglich nicht gesehen, oder konnte mit den schwachen Mitteln nicht gelöst werden. Man beschränkte sich darauf, den Binnengewässern eine bes- sere Mündung in den Rhein zu verschaffen. Da das Hauptproblem nicht gelöst war, kam es aber dennoch immer wieder zu Rückstauungen, die grosse Flächen Landes monatelang in einen See verwandelten und die Kulturen zugrunderichteten. Die bestehenden alten Gräben dienten lediglich zur Abgrenzung der Weiden verschiedener Gemeinden und der Frühlings- und Sommerweidebezirke.112 Vor allem während und nach den Kriegswirren im Gefolge der fran- zösischen Revolution drängte dann das Oberamt erstmals auf eine ver- stärkte Kultivierung der weiterhin versumpften Talebene. Die Behörden 108 Gesetz betreffend die Rüfeschutzbauten vom 22. September 1899. LGBL Jg. 1899, Nr. 6. — Siehe auch die verschiedenen Gutachten und Berichte dieser Zeit im Literaturverzeichnis, Anm. 8, S. 16. 109 Hiener, Rüfen, S. 1. 110 Gesetz betr. die Rüfeschutzbauten vom 22. September 1899. LGBL Jg. 1899, Nr. 6. 111 Wächter, Rüfen, S. 41-48. Im Gesetz betreffend die Rüfeschutzbauten vom 14. Mai 1937, LGBL Jg. 1937, Nr. 9 wurde der Landesbeitrag für alle Bauten auf 70 °/o festgesetzt. 112 LRA NR 24/2. 30. Dez. 1842. Darstellung des OA. 33
	        

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