Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Neben der Versicherung gegen Krankheit und Unfall, die schon bald nach Beginn der Industrialisierung in Liechtenstein verwirklicht wor- den war, hatten sich die Behörden im Interesse der Arbeiter mit der Errichtung weiterer sozialer Institutionen zu befassen. 1895 beschäftigte die Regierung die Frage der Schaffung einer Arbeitslosenversiche- rung.231 Beschlüsse wurden aber keine gefasst, und die Verwirklichung der Arbeitslosenversicherung sollte späteren Generationen vorbehalten sein.232 — Auch als 1911 die «Internationale Vereinigung für gesetzli- chen Arbeiterschutz», eine vom internationalen Arbeitsamt unterstützte Organisation, Liechtenstein um seinen Beitritt ersuchte, verpasste die Regierung die Chance, indem sie die Angelegenheit auf einen späteren Zeitpunkt verschob.233 Im folgenden Jahr fragte dieselbe Organisation an, ob Liechtenstein den internationalen Verträgen von Bern vom 26. September 1906 betreffend das Verbot der Frauenarbeit in der Industrie beitreten wolle.234 Obwohl das Gewerbeinspektorat einen Beitritt Liech- tensteins befürwortete, und Österreich die fraglichen Verträge bereits unterzeichnet hatte, erledigte die Regierung die Angelegenheit mit dem Vermerk «Vorläufig ad acta».235 Diese Haltung erklärt sich einerseits mit dem damaligen Tiefpunkt der aussenpolitischen Aktivität des Lan- des und andererseits mit dem doch noch niedrigen Stellenwert, den die gesamte Arbeiterfrage innerhalb der Regierungsgeschäfte einnahm.23fi Vereines der Weberei Triesen.» — Die Statuten des 1899 gegründeten Va- duzer Vereins sind diesen Statuten nachgebildet. — Die späteren Statuten- revisionen von 1906 und 1914 brachten lediglich eine Anpassung der Versicherungsbeiträge und -leistungen an die inzwischen veränderten Lohnverhältnisse in der Textilindustrie. 231 LRA 1895/Nr. 236 u. 292. 2. u. 12. März 1895. Korrespondenz mit dem schweizerischen Bundesrat. 232 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung. 12. Juni 1969. LGBL Jg. 1969, Nr. 41. 233 LRA 1911/ad Nr. 1341. 27. Juni 1911. Generalsekretär Prof. Stephan Bauer, Direktor des Internationalen Arbeitsamtes, an Reg. 26. Juli 1911. Reg. an Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz. 234 LRA 1912/ad Nr. 1374. 21. Mai 1912. Internationale Vereinigung für ge- setzlichen Arbeiterschutz an Reg. 235 LRA 1912/ad Nr. 1374. 10. Juni 1912. Gewerbeinspektorat an Reg. 236 Der Arbeiterschutz war in Liechtenstein so geregelt, dass einem Beitritt des Landes sowohl zur Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Ar- beiterschutz, als auch zu einzelnen internationalen Vertragswerken nichts im Wege stand. (LRA 1911/ad Nr. 1341. 27. Juni 1911. Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz an Reg.). 293
	        

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