Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

und ging bald wieder ein.23 — 1854 befasste sich Xaver Bosch aus Lustenau mit der Errichtung einer «handwerksmässigen Baumwoll- waren-Weberei», kam aber über die Projektierung nicht hinaus.24 — Im folgenden Jahr errichtete Jakob Quaderer in Vaduz eine Woll- karterei und eine «Baumwoll-Garn-Spinnerei» mit zwei Feinspinnstüh- len mit insgesamt 432 Spindeln.25 Auch dieser Betrieb hatte nur kurzen Bestand. — 1856 bemühte sich Altrichter Andreas Nigg in Balzers um die Errichtung einer «Baumwoll-Leinen- und Schafwollweberei».28 Es ist unbekannt, ob Nigg jemals einen solchen Betrieb errichtet und ge- führt hat. Allem Anschein nach blieb es auch hier bei den Plänen. — Andreas Meiner, der 1862 in Schäanwald eine «Schafwollkarterei» er- stellen wollte, scheiterte am Willen der Bürger der Gemeinde Mauren, die sich gegen eine Baubewilligung aussprachen.27 — Von 1866 bis anfangs der 70-er Jahre betrieb Alois Banzer in Triesen eine Färberei und Maschinenweberei und von 1868 bis 1874 arbeitete im gleichen Dorf die Wollkarterei von Franz Risch.28 Beide Unternehmen erreichten nie industriemässige Grösse und blieben kleinere Gewerbebetriebe, die schliesslich dem Industriebetrieb der kapitalkräftigen Firma Jenny- Enderlin weichen mussten. Baumwollweberei Der eigentliche Beginn der Industrialisierung in Liechtenstein darf ins Jahr 1860 verlegt werden. In diesem Jahr suchte Heinrich Weilen- mann, Fabrikant aus Gossau im Kanton Zürich, beim Regierungsamt um die Bewilligung nach, im Mühleholz in Vaduz eine Baumwoll- weberei zu errichten.29 Nachdem das k. k. Hauptzollamt in Feldkirch gegen einen solchen Betrieb in Liechtenstein nichts einzuwenden ge- habt hatte, und das k. k. Finanzministerium die Einfuhr der Garne aus der Schweiz und die Ausfuhr der Webereiprodukte dorthin bewil- ligt hatte, erteilte das Regierungsamt am 30. Januar 1861 Weilenmann die Konzession zum Betrieb einer Weberei.30 1860 hatte Weilenmann 23 Vogt, Liecht. Industrie, S. 47 f. 24 LRA NR 104/121. Mehrere Akten. (1854). 25 LRA NR 104/1/244. Mehrere Akten. (1855). 26 LRA NR 105/275. Mehrere Akten. (1856). 27 LRA 1862 2/6. Mehrere Akten. (1862). 28 LRA Gemeiridearchivregister Triesen. 29 LRA NR 109/104. 20. Dez. 1860. RA an k. k. Hauptzollamt Feldkirch. 30 LRA 1861/Nr. 145. 30. Jan. 1861. Gewerbebewilligung. - Mit Erlass vom 2. August 1860 hatte das k. k. Finanzministerium die Bewilligung zur zoll- freien Einfuhr von Baumwollgarnen zum Verweben aus der Schweiz und zur Rückfuhr der verfertigten Gewebe nach der Schweiz für ganz Vorarl- berg erteilt. Mit Erlass vom 12. Januar 1861 war diese Bewilligung auch auf Liechtenstein ausgedehnt worden. (LRA 1862/Nr. 17. 24. Okt. 1862. RA an Fa. Weilenmann & Co.) 266
	        

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