Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Schliesslich sei noch allgemein auf die sozialen Verhältnisse im Stickereigewerbe eingegangen.172 Ein Sticker arbeitete in der Regel 11 bis 13 Stunden täglich, bei niedrigen Lohnansätzen bis zu 15 Stunden. Ein Hilfsarbeiter kam durchschnittlich auf einen Achstundentag. Die grosse Unregelmässigkeit des Beschäftigungsgrades brachte oft Nacht- arbeit mit sich. Bezahlt wurde der Sticker durch den Fergger nach Stichzahlen. Diese Akkordentlöhnung pro 100 Stich führte bei stark schwankender Grundentlöhnung zu riesigen Unterschieden in den Ver- dienstverhältnissen. Vom Stichlohn (Bruttolohn) waren Auslagen für Garn, Hilfsarbeiterlöhne, Maschinenamortisation, -Verzinsung, -unter- halt und für das Stickereilokal abzuziehen. Bei Abzügen vom Stichlohn wegen Stickfehlern kam es oft zu vielen Ungerechtigkeiten von Seiten skrupelloser Fergger. 1911 wurde der durchschnittliche Nettostunden- lohn eines Stickers mit 39.9 Rappen, der durchschnittliche Nettotag- lohn mit Fr. 4.85 berechnet.173 Die durchschnittlichen Stundenlöhne der Hilfsarbeiter betrugen 15 — 20 Rappen. Die Schattenseiten der Stickerei zeigten sich auch in der Kinderarbeit und den meist ungesunden Wohnungs- und Ernährungsverhältnissen. In noch höherem Grad als in der Fabrik wurden in der als Heimarbeit betriebenen Stickerei Kinder zum Fädeln verwendet.174 Erkrankungen der Atmungsorgane und der Augen, Haltungsschäden und Nervenleiden waren die Folge. Ungenügende Durchlüftung und Beleuchtung der Stickereilokale, schlechte Ernährung, und die anstrengende Arbeit führ- ten bei Stickern oft zu Blutarmut, Lungentuberkulose und Erkrankungen der Verdauungs-, Bewegungs- und Kreislauforgane. Es gilt aber zu be- achten, dass die sozialen und gesundheitlichen Verhältnisse von Fall zu Fall ganz verschieden waren, und die Mißstände deshalb nicht auf das gesamte Stickereigewerbe übertragen werden dürfen. Dennoch müssen die sozialen und. gesundheitlichen Zustände in der Stickerei allgemein als eher ungünstig bezeichnet werden. 172 Ich folge hier: Lorenz, S. 351 — 389. — Mit Sicherheit unterschieden sich die Verhältnisse im liechtensteinischen Stickereigewerbe kaum von den Zuständen in der Ostschweiz. 173 Im Krisenjahr 1889 rechnete die Kassaverwaltung in Vaduz mit einem Nettotaglohn der einheimischen Sticker von 1.20 bis 1.50 fl. In Zeiten der Hochkonjuktur erreichten die Sticker hingegen Nettotaglöhne von 15 bis 30 fl. Die enormen Konjunkturschwankungen schlugen deutlich in den Verdienstverhältnissen der Sticker nieder. (LRA 1889/Nr. 352. 19. Febr. 1889 und 1885/Nr. 1337. 15. Sept. 1885. Stellungnahme des Kassaverwalters z. H. der Regierung). 174 Die in den liechtensteinischen Gewerbeordnungen enthaltenen Bestim- mungen gegen Kinderarbeit (LGBL Jg. 1865, Nr. 9, § 46; Jg. 1910, Nr. 3, § 46; Jg. 1915, Nr. 14, § 46) wurden gerade im Stickereigewerbe nicht immer beachtet. Gewerbeinspektionen fanden in den Familienbetrieben der Sticker nicht statt. 252
	        

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