Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

übrige verunreinigen konnte, durfte nicht gemahlen werden.850 Der Mahllohn wurde mit dem sechzehnten Teil des gemahlenen Getreides festgelegt.85,3 Die erste Dreschmaschine des Landes betrieb Josef Anton Röckle im Vaduzer Mühleholz. Diese mit Wasserkraft getriebene Maschine wird erstmals 1866 erwähnt.803 Von 1872 bis 1918 waren im Oberland bis zu drei solcher Dreschmaschinen in Betrieb.861* Monopolgewerbe war in Liechtenstein auch die Bierbrauerei, die mit Unterbrüchen von 1794 bis 1916 ausgeübt wurde. Wirtschaftliche Be- deutung erreichte die Bierbrauerei im Lande aber nie. 1794 erhielt Anton Frommelt von Vaduz gegen einen jährlichen Zins von 1 fl die Erlaubnis, Bier zu brauen.80 Der Weissgerber Frommelt führte aber wegen zu geringem Absatz und zu kleinem Verdienst sein Vorhaben gar nicht aus.87 1810 versuchten sich Anton Frommelt und der Glaser Benedikt Huber erneut mit der Bierbrauerei.88 Sie zahlten von jedem Gebräu von 240 Mass 40 kr, machten aber auch diesmal von ihrem Recht nur kurzen Gebrauch.89 Von 1821 bis 1830 übte der Küfer Anton Rheinberger aus Vaduz das Recht der Bierherstellung zu denselben Bedingungen aus wie seine Vorgänger.90 Die folgenden zehn Jahre erhielt Ferdinand Walser von Schaan die «Bräugerechtigkeit» um 51 kr pro Gebräu.91 Nachdem das Oberamt 1841 von der Errich- tung einer Staatsbrauerei abgeraten hatte, erhielt Baptist Quaderer von Schaan das Brauereirecht auf 12 Jahre gegen einen jährlichen «Bräu- urbarzins» von 15 fl zugesprochen.92 Die Familie Quaderer betrieb das Brauereigewerbe von nun an, bis sie es während des Ersten Weltkrieges 85c a. 
a. O., § 75. 85d a.a.O., § 76. - Die Paragraphen 77 — 79 enthalten verschiedene Strafbe- stimmungen. 86 LRA AR Nr. 9, Fasz. 8/8. 19. April 1794. HKW an OA. 86a LRA 1866/Nr. 148 pol. 2. Jan. 1866. Gewerbeanmeldungen der Gemeinde Vaduz. — Röckle betrieb die Drescherei bis etwa 1900. (LRA Gewerbesteuer- kataster 1898-1900). 86b LRA Gewerbesteuerkataster 1872 - 1918. 87 HKW L 2 — 14, 2. 7. März 1810. OA an HKW. 88 a. a. O. 89 LRA NR 22/1/11. 4. Okt. 1820. Oberamtsprotokoll. 90 a. a. O. 91 LRA NR 22/1/11. 12. Nov. 1831. Oberamtsprotokoll. 92 LRA NR 22/1/11. 26. April 1841. - Das Oberamt rät von der Errichtung einer Staatsbrauerei ab. — 3. Nov. 1841: Versteigerungsprotokoll. — Quade- rer bot einen jährlichen Zins von 200 fl. Er erhielt das Recht, Bier zu brauen und auszuschenken. Das Protokoll hielt ferner fest, dass der Pächter ge- lernter Bräuer sein oder ein solcher angestellt werden müsse. Das Oberamt behielt sich Betriebskontrollen vor. Von jedem Gebräu von 500 Mass war eine Taxe von 2 fl 42 kr zu entrichten. 239
	        

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