Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

im Gewerbe während seiner Amtszeit (1833 —1861) nicht viel anders schildern als fast fünfzig Jahre vor ihm Landvogt Schuppler. Trotz verschiedener Versuche der Obrigkeit, das einheimische Gewerbe zu fördern, hatte es keine bedeutenden Fortschritte gemacht. Die meisten Gewerbetreibenden verdienten kaum den Namen. Sie waren in ihrer Produktion und in ihrem Warenangebot ganz auf die bescheidenen Bedürfnisse der bäuerlichen Bevölkerung eingestellt. Die wenigen fi- nanziell besser gestellten Einwohner wandten sich zur Deckung ihrer Bedürfnisse nach Feldkirch oder in die benachbarte Schweiz.6 Erst in den 60-er Jahren besserten sich die Verhältnisse in der ge- werblichen Wirtschaft allmählich. Die sich zur selben Zeit im Lande ansiedelnde Textilindustrie war sicher die Hauptursache für diese posi- tive Entwicklung. Die Arbeit in den inländischen und den benachbarten ausländischen Fabriken brachte vielen Leuten bisher nicht gekannten Verdienst. Aber auch die zahlreichen Saisonarbeiter brachten vermehrt Geld ins Land, und die Erwerbslage in der Landwirtschaft wurde zu- sehends besser. Von dieser allgemeinen wirtschaftlichen Aufwärtsbewegung wurde das einheimische Gewerbe ebenfalls erfasst. 1861 zählte man noch rund 200 Gewerbebetriebe,7 1866 bereits 333.8 Nachdem in den 80-er Jahren die Stickerei im Lande Fuss gefasst hatte, andere Gewerbszweige neu aufgekommen und die bisherigen gewachsen waren, konnten vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges 710 Gewerbebetriebe gezählt werden.9 Handwerk und Gewerbe in Liechtenstein hatten seit den 60-er Jahren einen erfreulichen Aufschwung genommen und innerhalb der Wirt- schaft des Landes einen wesentlich höheren Stellenwert erreicht. b) Gesetzgebung In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es nur für einige we- nige Gewerbszweige gesetzliche Regelung und Beschränkungen. Die übrigen Gewerbe konnten frei ausgeübt werden. Die ältesten Einschränkungen der Gewerbeausübung beruhten auf landesherrlichen Hoheitsrechten. Bis zur Aufhebung des «Mühlzwan- ges» im Jahre 1848 waren Mühlen, Hanfreiben, Gerstenröllen und an- 6 a. a. O. 7 LRA 1861/II/7. o. Nr. o. D. Tabelle (August 1861). - Über die Entwicklung des Gewerbes in Liechtenstein von 1861 bis 1918, vgl. Anhang Nr. 66, S. 203-214. 8 LRA 1866/Nr. 141 —151 pol. Gewerbeanmeldungen in den einzelnen Ge- meinden. (Januar 1866). 9 LRA Gewerbesteuerkataster 1913 - 1915. 10 Es sollen hier nur die wichtigsten Gesetze und Verordnungen besprochen werden. Auf nähere Einzelheiten wird bei der Behandlung der einzelnen Gewerbezweige eingegangen. 229
	        

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