Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

1813 stellte die St. Galler Regierung die Anfrage, «ob das Amt sich nicht an den Massregeln des Kantons, dem Rheinstrom einen sicheren geraden Lauf zu geben, anschliessen und gemeinschaftlich einen Situa- tionsplan entwerfen lassen wolle.»51 1820 gelangte von privater Seite ein Projekt einer «Rheinstrom-Correction» an das Oberamt und die liechtensteinischen Rheingemeinden.52 Erst als 1832 eine Hofkommis- <uon die schlechten Verhältnisse bei den Rheinbauten festgestellt hatte, drang man auf eine Verbesserung der Zustände.53 Die Hofkanzlei ver- ordnete, dass ein Techniker eine Besichtigung vornehmen müsse und Verbesserungsvorschläge machen solle.54 Ebenfalls zu dieser Zeit waren erstmals gesamthaft koordinierte Entwässerungsarbeiten im Gange.35 Als Ausgangspunkt zu den heutigen Rheinschutzbauten muss der Rheinkorrektionsvertrag mit der Schweiz vom 7. Oktober 183 7 
56 ange- sehen werden. Am 4. Januar 1833 sandten Landammann und Kleiner die Dämme gegen den Rhein zu richten. — LRA SR L 1, Nr. 219 pol., 31. Aug. 1821: Energischer Aufruf des Oberamtes an die Gemeinden Schaan, Vaduz und Triesen zur Verbesserung bestehender und Errichtung neuer Rheinwuhre und -dämme; Hinweis auf manche Verfehlungen und Ver- säumnisse der Gemeinden. «Von den Triesnern geht die Sage, dass sie den Rhein am Berg entlang fliessen lassen möchten, und das Wuhr erst bei Vaduz beginnen solle.» Warnung an die Triesner vor solch unchristlichen Gedanken. 51 LRA SR R 2, Nr. 170 pol., 21. Juli 1813. Kantonsregierang an OA. - Die Planungskosten würden sich auf 40 — 50 Louis d'or belaufen. (LRA SR R 2, Nr. 192 pol. 23. Aug. 1813, Kantonsregierung an OA). In dieser Angelegen- heit konnte ich keine weiteren Akten eruieren. Es ist anzunehmen, dass es bei diesem Vorstoss der St. Galler Regierung sein Bewenden hatte, beson- ders auch, weil sich der Kanton St. Gallen erst 1831 der Rheinangelegen- heit unmittelbar annahm. (Krapf, Geschichte des Rheins, S. 56). 52 LRA SR R 2, Nr. 183 pol., 27. September 1820: J. J. Waibel, Feldsberg bei Chur, sendet an OA und Rheingememden einen Vorschlag betr. «Rhein- Correction». (Gedruckt; Feldsberg bei Chur, im September 1820). Waibel zeichnet im Namen einer noch anonymen Gesellschaft, die den Rhein durch Kiesentnahme wieder in ein tieferes Bett verlegen wollte. Unter anderem hätte sämtlicher Grundbesitz der von der 1817-er Überschwem- mung betroffen worden war, gemäss Vorschlag für ein bis zwei Jahre ein Prozent seines Wertes in Geld oder Naturalien für die Gesellschaft bei- tragen sollen. Die Gemeinden hätten Holz für Wuhrungen, Werkzeug und Arbeiterunterkünfte und unkultivierten Rheinboden zur Bebauung durch die Gesellschaft bereitstellen sollen u. a. m. — Auch dieser Vorstoss hatte keinen Erfolg. 53 Quaderer, S. 230. 54 derselbe, a. a. O., S. 230. HKW 1832 / Nr. 1902, 19. Febr. 1832, HKW an OA. 55 vgl. unten S. 33 — 38. 56 LRA NR 39/II/3. Wien, 7. Okt. 1837. «Vertrag zwischen dem souverainen Fürstenthum Hochenliechtenstein und dem souverainen schweizerischen Canton St. Gallen, über die Uferbauten am Rhein längs der ganzen beid- seitigen Gränze.» — Vgl. Quaderer, S. 230 f.; Krapf, Geschichte des Rheins, S. 56 f. und S. 60; Schädler, Landtag, JBL 1 (1901), S. 131 f. Vertragstext siehe Anhang Nr. 4, S. 10-12. 25
	        

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