Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Verkaufes vorbehalten hatte, gehandelt haben.206 Je nach dem Stand der Butter- und Käsepreise löste das Rentamt jährlich zwischen 200 bis 500 fl aus dem «Vogelmolken».207 Nachdem die Liechtensteiner Unter- tanen im Revolutionsjahr 1848 ohne Erfolg die Aufhebung des «Vogel- rechtes» verlangt hatten, wurde ihnen schliesslich auf erneutes Bitten hin 1860 die Ablösbarkeit dieser «Feudallast» zugestanden.208 Die Ab- lösungssumme betrug insgesamt 2676 fl 33 kr und wurde von allen Pflichtigen Alpgemeinden im Jahre 1861 erlegt.209 Die Alpen, die etwa 2000 Stück Gross- und Kleinvieh jährlich wäh- rend 70 — 90 Tagen als Weide dienten, waren wesentliche Vorausset- zung für die Viehzucht der Oberländer Gemeinden.210 Neben ihrem Wert als Futterareal waren die Alpweiden besonders zur Aufzucht von Jungvieh geeignet. Gealptes Vieh war besonders begehrt und erzielte auf den Viehmärkten höhere Preise als das Stallvieh.211 Allein daraus und aus dem Anteil der in den Alpensennereien erzeugten Milchpro- dukte an der Gesamtproduktion des Landes wird die Wichtigkeit einer 206 Vgl. David Beck, Alpwirtschaft und Alpbrauch in Liechtenstein. In: Schweizer Volkskunde, Jg. 45 (1955), S. 39. Geiger, S. 404. Klenze, S. 98 f. — Auch dem Oberamt war der Ursprung des «Vogelmolken» nicht be- kannt. Es erwähnte zwar auch die Verpflichtung der Obrigkeit, die Alpen vor Raubtieren (Bären, Wölfe, Luchse u. a.) zu schützen, als Begründung für diese Abgabe. Wahrscheinlich schien ihm, dass das «Vogelmolken» ein «in den Urzeiten festgesetztes Einkommen der Obrigkeit von den unter- tänigen Alpen, in denen gesennt worden», gewesen war. (HKW 1863/Nr. 6357. 25. Mai 1848. Bericht des Regierungsamtes über die «Feudallasten»). — Die Annahme, dass es sich beim «Vogelmolken» um einen Ablösungs- zins für das Alprecht, das sich die Landesherrschaft bei der Vergebung oder beim Verkauf der Alpen jeweils vorbehielt, scheint am ehesten zu- zutreffen. Die Bezeichnung «Alprecht» für «Vogelmolken» weist auch in diese Richtung. 207 LRA Rechnungsbücher. 208 LRA NR 99/8. 15. August 1860. HKW an RA. - Bis 1860 war das «Vogel- molken» in natura geleistet worden. (LRA Rechnungsbücher). — Die Vor- arlberger Gemeinden Frastanz und Nenzing hatten schon 1849 im Zu- sammenhang mit der Grundentlastung in Österreich ihre Alprechtsschul- digkeit an die liechtensteinische Landesherrschaft verweigert. (LRA NR 99/8. 28. Sept. 1849. Gden. Frastanz und Nenzing an RA). Nach einem längeren Prozess, durch den die Vorarlberger Gemeinden weiterhin zur Zahlung verpflichtet wurden, lösten diese schliesslich 1858 das «Vogel- molken» um insgesamt 426 fl 30 kr ab. (LRA NR 99/8. 8. Juni 1858. K. k. Bezirksamt Bludenz an RA). Die Leistung des «Vogelmolken» durch die Vorarlberger Gemeinden hatte auf der früheren Zugehörigkeit der Herrschaft Sonnenberg zur Grafschaft Vaduz beruht. (LRA NR 99/8. 23. April 1850. RA an k. k. Grundentlastungs-Bezirks-Kommission» in Blugenz). 209 LRA NR 99/8. 7. Juli 1860. «Ausweis über die abzulösende Butter- und, Käs-Abgabe von den hierländigen Alpen». Aktenvermerk. 210 MLV, Jg. 21 (1911), 43. - Vgl. Anhang, Nr. 61, S. 170 - 174. 211 a. a. O., S. 41. 198
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.