Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

für ein 3 — 4 jähriges 45 — 50 Kronentaler.106 Es gab damals nur we- nige Züchter im Lande, die durch sorgfältige Zuchtauswahl und rich- tige Fütterung «die inländischen Pferden eigene Gutmütigkeit, Kraft und Ausdauer mit ansehnlicher Grösse und schönem Gliederbau ver- banden».107 Ein solches zweijähriges Pferd galt 55 — 60 Kronentaler, also rund das Doppelte des im Durchschnitt gelösten Betrages.108 Erst als die Obrigkeit sich der Pferdezucht anzunehmen begann, bes- serten sich die Verhältnisse allmählich.109 Aus dem Kanton Schwyz wurden 1845 auf Landeskosten zwei Zuchthengste angeschafft und ein «landschaftlicher Beschellhof» errichtet.110 Qualität, Alter und Farbe der beiden Beschäler waren genau vorgeschrieben.111 Ein ausgewiese- ner Pferdezüchter führte als Pächter die landschaftliche Beschälstation unter Aufsicht des Landestierarztes.112 Über die Zulassung der Stuten entschied eine eigens errichtete Kommission.113 Man versuchte nun, ge- zielt Pferdezucht zu betreiben, und bald schon zeigten sich die ersten Erfolge. Um 1860 wurde ein Füllen im allgemeinen durchschnittlich um 6 —10 Kronentaler höher bezahlt als vor Beginn der Veredlungs- massnahmen.114 Die liechtensteinischen Pferde waren zwar immmer noch etwas kleiner als die schweizerischen. Sie erzielten aber bereits gleich hohe Preise, nämlich etwa 30 — 36 Dublonen.115 Auch die an der Landesausstellung von 1863 gezeigten Pferde gefielen allgemein.110 Leider dauerte der Fortschritt nicht an. Einerseits gingen die Pferde- weiden allmählich zurück, andererseits war die landschaftliche Be- 106 a. a. O. 107 a.a.O. 108 a. a. O. 109 Dies geschah durch die am 10. Oktober 1845 erlassene Verordnung zur Veredlung der Viehzucht. Der erste Abschnitt dieser Verordnung handelte teilweise, der zweite zur Gänze von der «Veredlung der Pferde». (§§ 1 — 22). — Text siehe Anhang Nr. 54, S. 149— 160. Das die Verordnung von 1845 aufhebende «Gesetz für Verbesserung der Viehzucht» vom 20. Okto- ber 1865 (LGBL Jg. 1866, Nr. 3) brachte bezüglich Pferdezucht keine Neuerungen und nahm in den Paragraphen 1 bis 17 die früheren Bestim- mungen im wesentlichen wieder auf. 110 §§ 3 und 6—11 der Viehveredlungsverordnung vom 10. Oktober 1845. - Die erste Beschälstation wurde von Altrichter Franz Josef Biedermann in Ruggell übernommen. (LRA NR 55/39. 13. März 1846. Vertrag zwischen OA und Biedermann betr. «Übernahme der landschaftlichen Bescheller in Wartung und Fütterung.») 111 §§ 3, 5 und 7 der Viehveredlungsverordnung vom 10. Oktober 1845. 112 a.a.O., §§8-11. 113 a. a. O., §§ 13 und 14. 114 LRA NR 55/39. 6. Mai 1859. Relation über die Tierzuchtveredlung von Landestierarzt Christoph Wanger. 116 «Liechtensteiner Landeszeitung», Nr. 18, 1. Nov. 1863. «Bericht über die 1. landwirtschaftliche Ausstellung im Fürstenthum Liechtenstein.» 180
	        

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