Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

sätzliche Umstellung einer mindestens ein Jahrtausend alten Wirt- schaftsform. Das hiess, ungeheure rechtliche und politische Schwierig- keiten hervorzurufen. Eine insgesamt intensivere Bewirtschaftung des Agrarlandes war aber dringend nötig geworden, wollte man die stark angewachsene Bevölke- rung weiterhin ernähren. Bei der hergebrachten gemeinsamen Nutzung waren die Auen weitgehend verwildert, die Riedböden versumpft ge- blieben, und eine wirksame Bodenverbesserung wegen der engen eigen- nützigen Haltung der Gemeindsleute unterlassen worden. Nur durch eine möglichst gerechte Aufteilung der bisher gemeinsam genutzten Gründe entweder ins volle Privateigentum oder lediglich zur Nutzung durch die Bürger war ein allmählicher Übergang zur mehr intensiv betriebenen Landwirtschaft möglich geworden.120 Aus rein landwirt- schaftlichen, produktionspolitischen Gesichtspunkten muss die Gemein- heitenteilung positiv beurteilt werden. Die Entwicklung der Boden- nutzung im 19. Jahrhundert liefert den Beweis dafür. Bei einem starken Rückgang des Weidelandes und gleichzeitigem Anwachsen des Acker- landes ging der Viehstand infolge der intensivierteren Bodennutzung nicht zurück, sondern wuchs im Gegenteil an. Die Aufhebung der Ge- meindeweide ist somit nicht losgelöst für sich, sondern nur in engem Zusammenhang mit der grösseren, allgemeinen Bewegung zur Inten- sivierung der gesamten Landwirtschaft zu sehen. Soziale Nachteile, die jene Aufteilung nach sich zog, wogen anfäng- lich noch schwer, wurden aber durch den allgemeinen wirtschaftlichen Aufstieg des Landes mit der Bereitstellung von anderen, ausser der Landwirtschaft liegenden Erwerbsquellen und der staatlichen Sozial- gesetzgebung weitgehend aufgehoben.130 So war die Allmendnutzung für den kleinen Bauern mit sehr wenig Privatgrundbesitz und für den nebenberuflichen Landwirt die einzige Möglichkeit zur Selbstversor- gung und spielte für ärmere soziale Schichten die Rolle einer «Sozial- versicherung». Von der heutigen Warte aus gesehen kann bedauert werden, dass als Folge der Gemeinheitenteilung eine ausgleichende so- ziale Funktion der Gemeinde aufgehoben wurde. Vom kommunalpoli- tischen Gesichtspunkt her kann hervorgehoben werden, dass mit der Privatisierung von Gemeindeboden, nicht aber mit der Aufteilung in den Bürgernutzen, den Gemeinden Bodenreserven genommen worden sind, die heute in jeder Beziehung von ungleich viel höherem Wert für die Allgemeinheit wären. Abschliessend sei die Entwicklung der Bewirtschaftung von Gemein- debesitz in Liechtenstein zuasmmengefasst. Schon in früher Zeit, ins- besondere seit dem 16. Jahrhundert waren in den einzelnen Nachbar- schaften immer wieder Teile des gemeinschaftlich genutzten, weiten 129 Vgl. unten, S. 154 - 158. 130 Vgl. unten, S. 227 ff. 123
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.