Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

b) Landesaufbau Das Liechtensteinische Staatsgebiet ist mit Ausnahme der Rheintal- ebene Gebirgsland. Es liegt an der geographischen Grenzlinie zwischen Ost- und Westalpen und ist für den Geologen besonders interessant, da hier auf kleinem Gebiet die verschiedensten Strukturen zu beobach- ten sind.4 Vom Hauptstock des Gebirges, der Rhätikonkette aus, er- strecken sich in nördlicher Richtung drei Ausläufer, die das liechten- steinische Berggebiet in ein Haupttal (Saminatal) und zwei Seitentäler (Malbun- und Valorschtal) gliedern. Der wachsende Fremdenverkehr hat im Malbun und Steg zu einer dauernden Besiedlung geführt. Für das übrige Berggebiet trifft nachfolgende Beschreibung aus dem Jahre 1815 im wesentlichen heute noch zu: «Hinter dem sichtbaren, liegt weiter östlich in der Richtung von Norden nach Süden eine zweite ebenso hohe, auch hier und da noch höhere Bergkette, deren höchster Grad zwischen diesem Lande, und dem Vorarlberger Landgerichte Sonnenberg die Gränzen macht. Zwischen diesen Bergreihen liegen im Thale und an den beiderseitigen Wänden bedeutende Wälder, herr- schaftliche und Gemeindeviehalpen, und einige den Triesnerbergern eigene Güter. Diess ist der unbewohnte hinter den Gulmen benannte Theil der Grafschaft Vaduz, sein Flächeninhalt mag wohl so gross, oder noch grösser als jener des bewohnten seyn.»5 — Das Landschaftsbild des liechtensteinischen Berggebietes hat sich im Laufe des 19. Jahr- hunderts nur unbedeutend gewandelt. Öde, felsige Gebirgskämme, langsam wachsende, von der rauhen Witterung gekennzeichnete Berg- wälder und je nach Lage mehr oder weniger ertragreiche Alpweiden prägen diesen Teil des liechtensteinischen Staatsgebietes. Das liechtensteinische Rheintal, im Norden durch den Eschnerberg, im Süden durch den Fläscherberg begrenzt, ist gekennzeichnet durch stein-Österreich (Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Für- stentum Liechtenstein zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen, Wien, 20. Juli 1960; mit Grenzverlaufsbeschreibung, Grenz- zeichenverzeichnis, Koordinatenverzeichnissen und Grenzkarten vom 14. März 1959); Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz über die allgemeine Revision der Landesgrenze, Bern, 23. Dezem- ber 1948; darauf bezugnehmend: Grenzplan mit Beilagen für den Abschnitt Rhein-Naafkopf vom 15. Dezember 1951; Abkommen zwischen der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Festlegung der Landesgrenze im Rhein vom 30. Sept. 1955; dazu ergänzen- de Bestandteile (Tabellen, Pläne, Beschreibungen) vom 31. Oktober 1961. 4 Die gute geologische Erforschung des Landes zeigt sich in der Literatur. Hier seien nur die neueren Arbeiten erwähnt: Otto Ampferer, Geologische Bewegungsbilder vom Westende des Rätikons. In: JBL 38 (1938), S. 33 - 85; Henry Schaetti, Rudolf Blaser, Franz Allemann, Geologie des Fürstentums Liechtenstein, 3 Teile. In: JBL 51 (1951), S. 5-204; JBL 52 (1952), S. 5- 228; JBL 56 (1956), Anhang, S. 1-244; In Blasers Abhandlung sind die älteren Arbeiten aufgeführt. 5 LBS, S. 15 f. 14
	        

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