Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

damit, «dass eine momentane Ausweisung dieser Leute gleich viel einem Todesurteil bedeutet, und dass hier anstatt einer politisch-ver- standesmässigen Überlegung, eine christliche Liebe und Verständnis am Platze wären.»1 DIE AUSWANDERUNG Eine weitere schwere Sorge der Internierten, die einsahen, dass sie in Liechtenstein nicht bleiben konnten, war die Frage: wohin ? Es musste ein Land gefunden werden, das bereit war, russische, antisowje- tische Flüchtlinge aufzunehmen. General Holmston fühlte sich nach wie vor für seine Offiziere, Soldaten und deren Angehörige verantwort- lich. Mit der ihm eigenen Energie nahm er sich des Auswanderungs- problems an. Nachdem eine Eingabe beim Internationalen Roten Kreuz ohne Erfolg geblieben war, schrieb der General an das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche im Ausland, den Metropoliten Anastasij. Dieser war sofort bereit zu helfen und vermittelte eine Verbindung zum Oberhaupt der orthodoxen Kirche in Argentinien, Izrazoff. An ihn wandte sich nun Holmston, unterstützt durch einen Brief des Erzprie- sters Tschuboff aus Zürich. Izrazoff trug daraufhin im Namen von Holmston das Gesuch um Einwanderung dem Staatspräsidenten Perön vor. Das Ergebnis war, dass die argentinische Regierung sich bereit er- klärte, 24 000 Russen in ihrem Lande aufzunehmen. Aber damit war für die Internierten in Liechtenstein das Auswanderungsproblem noch nicht gelöst. Es fehlte das Reisegeld. Von den verschiedenen internatio- nalen Organisationen, an die man sich um Hilfe wandte, waren keine Mittel für die Reise zu erhalten. Dieses Ergebnis teilten General Holm- ston und Erzpriester Tschuboff am 5. September 1946 der liechtensteini- schen Regierung mit, und Erzpriester Tschuboff trug nun die Bitte vor, ob die Regierung nicht das Reisegeld geben könne.2 Es war keine ge- ringe Summe. Bei über hundert Auswanderern betrug die Überfahrt nebst Spesen für das Visum pro Person rund 1300 Franken. 1 LRA, Nr. 230/43, «Russ. Internierte». Eingabe von 8 Bauern v. 4. 3. 1946. Aus dem Protokoll der Landtagssitzung v. 29. 3. 46 entnehmen wir, dass die Russen bei den Bauern weiterarbeiten konnten. Sie wurden normal bezahlt, doch hatten sie ein Fünftel des Erlöses der Staatskasse abzugeben. 2 LRA, Nr. 230/43, Amtsvermerk v. 5. 9. 1946. 94
	        

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