Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

Es zeigt sich gerade am Beispiel der Lurche, dass ein reiner Arten- schutz (wie er bis heute betrieben wurde) ohne Schutz des Lebens- raumes zur Illusion wird. Nur wenn wir ihre Lebensgewohnheiten kennen, haben wir Anhaltspunkte und können Hinweise für Schutz- massnahmen geben. Der Schutz des Lebensraumes hat für die Amphi- bien deshalb eine zentrale Bedeutung, weil alle einheimischen Amphi- bienarten, ausser dem Alpensalamander, für die Fortpflanzung unbe- dingt auf offenes Wasser angewiesen sind. Um die Brutgewässer der Lurche schützen zu können, muss man zunächst einmal wissen, welche Arten welche Gewässertypen bevorzugen. Dies bedingt eine Bestandes- aufnahme der «nassen Stellen», wie sie beispielsweise 1965—-68 im Kanton Zürich durch Prof. Dr. K. Escher durchgeführt wurde und wie sie auch für Liechtenstein zu grossen Teilen vorliegt. Diese nassen Stellen können Weiher, Tümpel, Gräben aber auch Hangriede oder gar alte, mit Wasser gefüllte Wagenspuren auf Waldwegen sein. Keines- falls sind die Biotope auf landschaftlich den Menschen ansprechende Objekte beschränkt. Wir besitzen einige Deponieplätze, die ein reiches Amphibienleben enthalten. Der Wert einer solchen Bestandesaufnahme von Biotopen und deren Arten liegt darin, dass sie als Instrument für den Naturschutz Anwendung findet. Statt dass der Naturschutz «immer zu spät kommt», weiss man zum voraus, wo die schützenswerten Ob- jekte liegen und man kann, wenn man die Kenntnis einer Veränderung im voraus erfährt, die Initiative ergreifen. Im Kanton Zürich muss nach Verordnung vom 9. 1. 69 für jede Veränderung der Landschaft, die eine Gefährdung oder Zerstörung von Biotopen geschützter Arten mit sich bringt, eine Bewilligung eingeholt werden. Auf dem dortigen Büro für Landschaftsschutz liegt die Bestandesaufnahme der nassen Stellen. So lassen sich die schützenswerten Lebensräume herauskristallisieren und deren Schutz ist dadurch garantiert. Diese Möglichkeit besitzen wir noch nicht in Liechtenstein. Trotzdem konnten durch vorherige Kennt- nis von Strassenkorrekturen zwei Massnahmen zum Schutze der Am- phibien durchgeführt werden. Es sind dies die Kleintierdurchlässe (0 30 cm) im Naturschutzgebiet Schwabbrünnen und im St. Katharina- brunnen in Balzers (künftiges Naturschutzgebiet). 151
	        

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