Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

Später war das Schiff mittels einer Rolle an einem quer über den Rhein gespannten Seil befestigt. Dies verhinderte ein Abweichen von der Fahrrichtung. Beiderseits der Ufer überwachten Zollbeamte den Warenverkehr. In einem am 28. Mai 1834 an die Ortsgerichte der unteren Landschaft gerichteten Reskript hielt das Vaduzer Oberamt mit seinem Argwohn, dass Ausländer häufig Seitenpfade passierten und sich um die Zollab- gaben drückten, nicht hinter dem Berg. Das genannte Amt machte hin- fort für die Zollverrichtungen die inländischen Verkäufer haftpflichtig, falls sie es unterlassen würden, die ausländischen Warenabnehmer auf ihre Zollpflicht aufmerksam zu machen. Von 1852 an lösten gemäss dem neuen Zollvertrag die österr. Finanz- beamten die liechtensteinischen «Zoller» ab. Inzwischen verlegte der Rhein in Bendern sein Rinnsal, was offenbar den Haager Fährmann zu einer Umdisponierung der Fahrstrecke bewog. Den «Finanzern» gefiel diese Standortverlegung ganz und gar nicht, weshalb die «Fahr» jahre- lang einen neuralgischen Punkt in den Beziehungen zwischen hüben und drüben bildete. Der Haager Fährmann glaubte den Benderer Zoll- einnehmer lediglich von seinem Vorhaben über die Streckenverlegung in Kenntnis setzen zu müssen und schickte sich an, die sogenannten Böcke auf einer Sandbank anzubringen. Er wurde jedoch von den Finanzern verhaftet, später aber nach Leistung einer kleinen Kaution wiederum auf freien Fuss gesetzt. Der Wink mit dem Zaunpfahl, wel- cher den anderen Mannen zugedacht war, verfehlte unverkennbar seine Wirkung, da der — inzwischen auf den Plan gerufene — Bezirksam- mann sich für die Sache des Fährmanns ordentlich ins Zeug legte. Der Ammann fand die eingetretene Veränderung absolut gerechtfertigt und verordnete, dass die Schiffe und Seile an der neuen Fährstelle ange- bracht werden sollten, zumal die Verlegung auf dem st. gallischen Ter- ritorium vollzogen worden sei. Derselbe begründete dem Einnehmer gegenüber seinen Standpunkt. Der Angerufene wähnte sich ebenfalls im Recht und drohte dementsprechend mit Gegenmassnahmen. Hierauf liess der werdenbergische Amtsmann die Schiffe zirka 100 Schritte weiter abwärts verlegen. Dies erregte sichtlich den Grimm der anwe- senden sechs Finanzer, welche, nach den Angaben des st. gallischen Schreibens, eine drohende Haltung einnahmen und sich den Arbeitern näherten, alsdann aber wiederum — offenbar über eine entsprechende 122
	        

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