Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1971) (71)

«An der Tragung der Lasten für Uferschutzbauten haben in jeder Rhein- gemeinde zu konkurrieren, und zwar a) bei Wuhrbauten 1. der gesamte im betreffenden Gemeindegebiet gelegene Grundbesitz nach seinem Steuerwert ohne Unterschied auf seine Lage, 2. die einzelnen Haushaltungen, sofern sie an der Gemeindenutzung teil- nehmen; b) bei Dammbauten 3. der innerhalb der Gemeindeterritorialgrenze gelegene und durch den Damm gegen Überschwemmung geschützte Bodenkomplex» Dieses Gesetz, womit noch andere Anordnungen getroffen wurden, leistete einstweilen Genüge. Es folgten dann in jenem Jahrhundert die Gesetzblätter Nr. 6 v. 1871, Nr. 1 v. 1873 und Nr. 8 v. 1891. Von 1891 an partizipierte der Staat mit 
3/i an den Baukosten. B. Der Rhein, ein Verkehrsproblem ersten Ranges 1. Die Rheinfähren und Rheinbrücken Die früheste Nachricht über das Vorhandensein einer Schiffahrt erreicht uns aus dem 9. Jahrhundert, wo 7 Dörfer an das Fronschiff eine Abgabe leisteten. Noch im 17. Jahrhundert vernehmen wir von einer abgegangenen «Fahr» in Gamprin. Offenbar war diese älter als jene von Bendern. Jedenfalls benützten die Haager und Salezer, wenn sie sonntags den Gottesdienst in Bendern besuchten, die Fähre. Zum Leidwesen dieser Kirchgänger gebärdete sich der Strom ab und zu wenig einladend. So muss man — eben unter den obwaltenden Um- ständen — die Salezer verstehen, wenn sie in ihrem Gesuch um die Zubilligung eines eigenen Seelsorgers des «gefahrvollen Rheinstrom» gedachten. Die Zukunft gab ihnen recht. Am 16. April 1587 ereignete sich ein grauenhaftes Bootsunglück. In einer Prozession pilgerten 115 Werdenberger, vorab Gamser, zu UNSERER LIEBEN FRAU von Ben- dern. Heim kehrten nur noch 30 Personen. Zu den Verunglückten ge- hörten etliche «Geschworene», ein Ammann und ein «Mässpriester».1) Die Fahr, die offenbar ein Lehen war,2) blieb gleichwohl erhalten. Das ') Senn, Werdenberger-Chronik 1860, S. 135. 2) Die Fähre von Haag-Bendern verliehen die Grafen von Vaduz und die Herren von Sax gemeinschaftlich; sie wurde nachträglich zu einem Lehen von Glarus.. 120
	        

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