Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

2. Die Verfassungsentwürfe Der Verfassungsrat stand indessen keineswegs mit leeren Händen da, als er mit seiner Tätigkeit bereits am Tage seiner Wahl einsetzte.13 Zuvor schön hatte nämlich Peter Kaiser in Frankfurt eine Verfassung für das Fürstentum entworfen und an Kurat Wolfinger nach Vaduz ge- sandt, der ihn weiter verbreitete. Es stand zu erwarten, dass die fünf gewählten Mitglieder des Verfassungsrates Kaisers Entwurf durchzu- setzen versuchten.14 Neben Kaiser beeinflusste der zweite Abwesende, Franz Joseph Oehri, das Verfassungsschaffen. Da beide damit auf das liechtensteinische Verfassungsdenken bestimmend einwirkten, sind ihre Verfassungspläne ebenso wie das schliessliche Werk des Verfas- sungsrates zu betrachten. a) Der Entwurf von Peter Kaiser , Von Peter Kaiser liegen zwei Verfassungsprojekte vor. Däs erste, eher ein skizzenhaftes Programm zu nennen, ist nicht genau datierbar, darf aber schon in die Märztage des Jahres 1848 gestellt werden.15 Einen ausführlicheren, vollständigen Verfassungsentwurf schuf Kaiser in den folgenden Monaten, jedenfalls noch vor dem Zusammentritt des Verfassungsrates im Juli 1848.16 13 Prot, der 1. Sitzung des Verfassungsrates, 27. Juli 1848, LRA Schädler Akten 287. 14 Menzinger an Dr. Kajetan Mayer, 8. Juli 1848, LRA C; ebenso an Fürst, 10. Okt. 1848, HK 1863/10370 (1848/10717). 15 LRA Schädler Akten ad 265, in Kaisers Handschrift; die sprachlichen Wen- dungen dieses Verfassungsabrisses entsprechen oft wörtlich jenen der Adressen vom 22. u. 24. März 1848, siehe oben S. 60, 65. 16 «Entwurf zu einer Verfassung für das Fürstenthum Lichtenstein», mit einer . begründenden Vorrede, sowie einigen bissigen Nachbemerkungen gegen Be- amte und Juristen, LRA Schädler Akten 306. Dem Entwurf liegen ausführ- liche Bemerkungen bei. Dass der Entwurf von Peter Kaiser stammt, ob- wohl er nicht in seiner Handschrift ist, geht aus Menzingers Bericht' vom 10. Okt. 1848 an den Fürsten hervor, wo er auf Peter Kaiser hinweist und einige §§ aus dessen Entwurf zitiert, siehe oben Anm. 14. Die Bemerkungen zu Kaisers Entwurf aber stammen von Franz Joseph Oehri; vgl. das Schrei- ben Oehris an Menzinger vom 14. Juli 1848, LRA C; siehe auch unten S. 102, 97
	        

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