Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

sehene Wahl durch den alten Ständelandtag unter Zuziehung von zehn weiteren Männern war durch einen neuen Beschluss der Bundesver- sammlung in eine allgemeine Volkswahl abgeändert worden, an der alle volljährigen und selbständigen Männer teilnehmen konnten.115 Die Ausschüsse demokratisierten aber das Wahlrecht von sich aus für diesen Anlass um einen weiteren Grad, indem sie «alle mündigen, un- bescholtenen und nicht von öffentlicher Wohltätigkeit lebenden Männer in der Gemeinde» für stimmfähig erklärten.110 Das Alter für die Wahl- berechtigung wurde auf 24 Jahre, für. die Wählbarkeit auf 30 Jahre fest- gelegt.117 In allen Gemeinden wurden Wahlmänner erkoren, einer pro hundert Einwohner.118 Zu einem Wahlkörper konstituiert, wählten diese, wie nicht anders zu erwarten, Peter Kaiser zum «Landesreprä- sentanten» bei der deutschen Nationalversammlung. Stellvertreter wurde Karl Schädler. Für beider Ansehen sprach der Umstand, dass ihre Wahl einstimmig erfolgte.119 Während etwa im nahen Vorarlberg die Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung Aufregung bewirk- ten, da die «Wühlerpartei», die Demokraten, ihre radikalen Kandidaten 115 Die Bundesversammlung hatte diesen Beschluss am 7. April gefasst; da- rauf ordnete der Fürst die Wahl in dieser Art an, wobei der Landtag die «selbständigen Staatsbürger» zu bezeichnen hatte; Fürst an Landesver- weser, 12. Apr. 1848, LRA C/3; ebenso HK 1848/4476. 116 Wahlordung vom 18. Apr. 1848, unterzeichnet von Karl Schädler, LRA Schädler Akten 271; sie war in der Ausschussversammlung am 16. April beschlossen worden. 117 Landesverweser an alle Vorsteher, 19. Apr. 1848, LRA C/3, ad 267. 118 Es wurden 71 Wahlmänner gewählt; Protokolle der Wahlmännerwahlen in den Gemeinden, 20. — 22. Apr. 1848, LRA C/3. - Aus den namentlichen Wahlprotokollen der beiden Gemeinden Gamprin und Schellenberg, ebda., geht hervor, dass das Wahlrecht zumindest hier noch auf die Hausbesitzer beschränkt blieb; doch dürften die hausbesitzenden Hintersassen zuge- lassen worden sein. 119 Prot, der Wahl, 25. Apr. 1848, LRA C/3, Nr. 280. Dazu Entwurf eines Beglaubigungsschreibens für Peter Kaiser, LRA Schädler Akten 274; Re- gierungsamt an Fürst und an Holzhausen, 26. Apr. 1848, LRA C/3, ad 277. Es wurde sogleich in Chur Urlaub für Kaiser erwirkt; Regierungsamt an den Schulrat des Kt. Graubünden, 25. Apr. ,1848, LRA C, ad 280. Vgl. den Be- richt an Holzhausen über die gesamte Wahl, 16. Mai 1848, LRA C/3, ad 221. 84
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.