Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

19. April, also bereits einen Monat nach Beginn der Unruhen, einen Anschluss der Bevölkerung an die schweizerische Nachbarschaft für bedenklich leicht möglich, besonders wenn der Fürst nicht in alle Be- gehren einwilligen würde.58 Interessanterweise tauchte im Land zu- gleich eine andere Richtung auf, sich Österreich anzuschliessen; sie fand freilich keine grössere Anhängerschaft.59 Fürst Alois, selber recht liberal gesinnt und durch seinen Gesandten Holzhausen darin noch bestärkt,00 beeilte sich, die Adressen des Landes zu beantworten.01 Am 7. April 1848 sagte er alle wichtigen Punkte zu, soweit ihm dies möglich schien02: In erster Linie versprach er eine Verfassung mit freier Wahl der Volksvertreter — freilich «auf Besitz und Bildung gegründet», das heisst beschränkt — und mit dem Recht auf Bewilligung neuer Steuern und Beratung neuer Gesetze. Dem auf Grund der neuen Verfassung und des neuen Wahlgesetzes möglichst bald einzuberufenden Landtag wür- den alle wichtigen Materien zur Bearbeitung und Beratung vorgelegt werden, so eine Landtagsordnung, die Umarbeitung der Gemeinde- ordnung und des Forstgesetzes, ein neues Steuergesetz, ein neues Trieb- recht, eine klare Ordnung des öffentlichen Haushalts, Massnahmen zur Vermerk «sehr dringend», 6. Apr. 1848, HK 1863/10370 (1848/4354); ebenso LRA C/3. Möglicherweise stand dem Fürsten die Erhebung von Neuenburg vor Augen, vgl. Bonjour, S. 453. 58 Menzinger wies dabei auf einen Artikel in der «Allgemeinen Augsburger Zeitung» (Nr. 168) hin, wonach im Vorort Bern geäussert worden sei, «jenen Landestheilen den Zutritt in die Eidgenossenschaft nicht abzu- schlagen, welche sich aufrichtig und auf entschiedene Weise anschliessen wollten.» Menzinger an Fürst,-19. Apr. 1848, HK 1848/6448. 59 Menzinger an Fürst, 27. Apr. 1848, HK 1863/10370 (1848/5263); ebenso LRA C/3, ad 278. 60 Holzhausen an Fürst, 24. März 1848, HK S 319. 61 Vgl. die Handbillette des Fürsten an Menzinger vom 1. Apr. 1848, HK 1863/ 10370 (1848/4166), ebenso LRA C/3, und vom 6. Apr. 1848, LRA C, Nr. 4354. 62 Erlass des Fürsten vom 7. April 1848, mit Siegel, Unterschrift und Zusatz des Fürsten: «zur Veröffentlichung im ganzen Lande», in Vaduz angelangt am 12. Apr., LRA C/3, Nr. 246. Eigenhändiger Entwurf des Fürsten, dem der Erlass wörtlich folgt, auf einer Abschrift der Adresse der Landesaus- schüsse vom 24. März 1848, HK 1863/10370 (1848/4437). Gedruckte Exem- plare des Erlasses im LRA C/3 und LRA Schädler Akten 266. 71
	        

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