Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Hauptzoller Goldner Herrschaftsküster 
^12 Gulden 16 Gulden Herrschaftsmüller 12 Gulden Die Beamten der «Landesherrschaft» hatte indes Menzinger nicht zu überzeugen vermocht. Sie waren der Ansicht, dass die Versorgung der Armen Angelegenheit eines jeden Ortes, selbst sei und nicht einer gemeinsamen Kasse.. Seit dem ersten Aufruf an die Geistlichkeit im Februar 1802 waren bereits fünf Monate vergangen, ohne dass das Oberamt konkrete Hin- weise besass, ob die Massnahmen zu einer allgemeinen Sammlung in den Gemeinden schon angelaufen waren und Erfolg gebracht hatten. Man war seitens des Oberamtes inzwischen auch einsichtiger geworden und versteifte sich nicht mehr allein auf die Sammlung von Geldbe- trägen, sondern gab sich auch schon mit «Früchten, Grundbieren und Schmalz» zufrieden. Das «Armenkonzept» des Pfarrers von Triesen Hatte das Oberamt anfänglich nur recht allgemeine Richtlinien ausgegeben, auch auf die Gefahr hin, dass folgedessen nichts geschah, so wollte es damit die Initiative der Geistlichkeit überlassen. Wer sonst kannte die Verhältnisse in den Gemeinden besser als sie! Hiebei war es vor allem Pfarrer Benedikt Schmidt aus Triesen zu verdanken, dass eine brauchbare Detailregelung über die «Armenanstalten» zustande- kam : Das betraf einmal die Definition, was man unter einem «Armen» verstand. Schmidt teilte sie in drei Gruppen ein: Die Waisenkinder ohne Vermögen von armen Eltern; die «Hausarmen» und die Kranken, welchen es an Nahrungsmitteln mangle und schliesslich die «gesunden Armen», welche keine Gelegenheit fänden, ihr Brot zu verdienen. Ausgangspunkt zur Erfassung dieser Leute sollte in jeder Gemeinde eine Armenkommission sein, bestehend aus den Ortsrichtern, dem Pfarrer und zwei Bürgern (einem älteren und jüngeren). Diese Kom- mission hatte je nach Bedarf, mindestens einmal im Monat zu tagen, da sich ja die Zahl der Unterstützungswürdigen ständig ändern konnte. Der Pfarrer selbst, als Mitglied der Kommission, möge die Aufgabe übernehmen, über die Kanzel besonders die Reichen oder vermögenden 495
	        

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