Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Schweizer Rheinschiffer halfen um so lieber, gegen eine kleine Bezah- lung das auch den Schweizer Behörden unangenehme Bettelvolk ande- ren Ländern zuzuschieben. Es scheint, dass das Distriktsgericht zu Werdenberg seine Aufgabe nicht all zu ernst nahm. Der zu Bendern auf Posten stehende Soldat machte sogar die Anzeige, die Schiffsleute im Hag hätten ihm auf seine Ermahnungen geantwortet, «sie führen alle Lumpen und Schelme herüber, und- lassen sich hierinnfalls nichts sagen, weil sie den Auftrag hierzu von ihren Vorgesetzten erhalten». Dagegen war natürlich auch das Oberamt machtlos. Man versuchte zwar, mittels einer Intervention an die" Polizeibehörde in Sargans Unterstützung zu erhalten und appellierte besonders an den guten Willen und die freundschaftlich-nachbarlichen Beziehungen. Um- diese nicht zu trüben, wollte das Oberamt aber nicht in dem Masse gegen die Schiffsleute vorgehen, wie es eigentlich vermocht hätte: «Wir wissen zwar wohl, dass wir die Schiffleute, wenn sie diesseitigen Gebotten zu wider handeln, selbst abstraffen könten; Wir schreiten aber gegen be- nachbarte nicht gern zu unliebsamen Mitteln, so lange man andere hat.» Nun, diese anderen Mittel waren nicht gerade vielfältig. Sie bestan- den lediglich darin, die Eingeschleussten unter Bewachung, wieder in die Schweiz zu überführen und zu begleiten, um sie dort der zustän- digen Behörde zum Weitertransport zu übergeben. Handelte es sich um NichtSchweizer und hatte man das Glück, ihrer habhaft zu wer- den — die Schweizer Schiffsleute überführten auch solche ohne «ord- nungsmässige Pässe und Laufzettel» — so begleitete eine Liechtenstei- ner Eskorte die «Vaganten» zur nächsten Grenze, nach Österreich oder Graubünden. Die Liechtensteiner Schiffsleute, besonders die zu Ruggell, hatten zweifellos das Nachsehen. Ihnen war es nicht leicht gemacht, durch die, illegale. Uberführung einige Kreuzer zu verdienen, drohte doch das Oberamt mit Strafen, welche «unverzüglich exequiert» würden. Die Zusammenarbeit mit Graubündner- und Vorarlberger-Behörden Auf die Beschlüsse der Kreisversammlung in Ulm im Dezember 1801, die das Oberamt an den Präfekturrat in Bünden weitergeleitet hatte, reagierte dieser hoch erfreut. Die Verfügungen der dortigen «Verwaltungskammer» hatten aber vorerst wenig Erfolg. So musste der 491
	        

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