Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Grunde auch dem Krieg mit Italien ein Ende, indem Preussen die Un- versehrtheit Österreichs mit Ausnahme des abzutretenden Venetiens garantierte.286 So wurde das liechtensteinische Kontingent ohne Ver- luste nach Hause entlassen, wo es am 4. September zur grossen Freude der Bevölkerung wieder eintraf.287 Die Feldzugsteilnehmer erhielten später die von Kaiser Franz Joseph gestiftete Tiroler Gedenkmünze, die für die Liechtensteiner allerdings nicht recht passen wollte, trug sie doch die 
Umschrift: «MEINEM TREUEN VOLKE VON TIROL 1866» !288 Der glückliche Ausgang für Liechtenstein bewirkte, dass der Aus- marsch nachträglich den Nimbus eines wohl bestandenen Abenteuers erhielt und die vorhergehende, erregte politische Auseinandersetzung vergessen ging. d) Die Folgen für Liechtenstein Im Prager Frieden vom 23. August 1866. musste Österreich der end- gültigen Auflösung des Deutschen Bundes zustimmen. Es trat damit aus Deutschland aus. Die im Wiener Kongress geschaffene europäische Staatsordnung war zerstört. Ein für die süddeutschen Staaten im Pra- ger Frieden vorgesehener, als Gegengewicht zu Preussen gedachter Südbund konnte keine Verwirklichung erfahren, da die süddeutschen Staaten zu uneinig und zu schwach waren, sich der Anlehnung an Preussen zu enthalten. Sie schlössen einzeln mit Preussen Friedens- und Bündnisverträge zugleich ab;289 wenige Jahre später gingen sie in Bismarcks Deutschem Reich auf. Weder der Prager noch der Wiener Frieden erwähnen Liechtenstein. Preussen schloss auch keinen Friedensvertrag mit Liechtenstein, wäh- rend dies mit allen Staaten, die gegen Preussen' im Krieg standen und 286 Vgl. Huber III, S. 576. Der Friede mit Italien kam erst am 3. Okt. 1866 in Wien zustande.' 287 Das Kontingent wurde am 5. Sept. 1866 beurlaubt; Ospelt, Feldzug 1866, JBL 1924, S. 58 
f. — Zum ganzen Feldzug auch die Berichte in der Lan- . deszeitung 1866, Nr. 20, S. 78; Nr. 21, S. 82 f.; Nr. 22, S. 86 f.; Nr. 23, S. 90 f.; Nr. 25, S. 97 f. 288 Vgl. Allgäuer, Ehrenzeichen, JBL 1964, S. 174 f. 289 Vgl. Huber III, S. 597 ff. 392
	        

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