Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

82 und an Ersatzkontingent 18 Mann, zusammen also 100 Mann. Da eine Erhöhung des Kontingents nur durch Gesetz geschehen konnte258 und der Landtag nur die Bundesforderung nicht verweigern durfte,259 war an dessen Zustimmung nicht zu denken. Sämtliche Abgeordnete erklärten es in der Sitzung vom 6. Juli für ihre Pflicht, «gegen den Ausmarsch des Kontingents nach Tirol Protest einzulegen»,260 weil kein Bundesbeschluss die Nothwendigkeit dazu gab. Die Mobilmachung des Bundes sei nicht gegen Italien, sondern nur gegen das bundesbrüchige Preussen geschehen, auch habe Italien dem Deutschen Bund nicht den Krieg erklärt: «Es drängt sich daher der Gedanke auf, dass das Contingent zu einer Action berufen wurde, zu welcher wir nicht verpflichtet sind».201 Indem allerdings Bundesgebiet angegriffen worden war, waren nach Bundesrecht doch alle Mitglied- staaten zur Abwehr verpflichtet; nur bedurfte es dazu der näheren Anordnungen der Bundesversammlung,262 die für Liechtenstein eben nicht vorlagen. Der Landesverweser verwies auf § 38 der Verfassung, wonach dem Fürsten die «ausschliessliche Verfügung über das Militär» zustand. Dem hielt Karl Schädler entgegen, dass in erster Linie der Bund über das liechtensteinische Kontingent zu verfügen habe; der Landtag dürfe die Geldmittel verweigern, falls das Kontingent eine vom Bund nicht geforderte Verwendung finden sollte.263 Nach sechs- stündiger «heftiger Debatte», in deren Verlauf Kessler gegen die Re- gierung und den Fürsten ausfällig wurde,204 beharrte der Landtag da- stehen müssen, während es doch in Wirklichkeit von 1815 bis 1831/36 (vgl. oben S. 31 Anm. 101) überhaupt kein Kontingent stellte und danach in den eben angeführten unterschiedlichen Stärken. 258 §§ 49 und 40c der Verfassung von 1862. 259 §§ 49 und 43 Abs. 3 der Verfassung von 1862. 260 Bericht von Hausens, 8. Juli 1866, siehe oben Anm. 245. 261 Landtagsverhandlungen vom 6. Juli 1866, Landeszeitung, 14. Juli 1866, Nr. 17, S. 65 f.; dazu Prot, vom 6. Juli 1866, LRA Landtagsakten 1866, L 9, Nr. 22. 262 Vgl. Huber I, S. 607 f. 263 Siehe oben Anm. 261. 
1 264 « . . jedoch war die Majorität vernünftig»; Schreiben an Linde, 6./7. Juli 1866, siehe oben Anm. 245. — Diese Sitzung werde von Hausen «zeit- lebens unvergesslich» bleiben, berichtete derselbe am 8. Juli 1866 dem Fürsten, siehe oben Anm. 245. 387
	        

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