Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

dänische König starb, erhob Friedrich von Augustenburg Erbfolgean- sprüche, deren Erfüllung aber die Lösung Schleswig-Holsteins und Lauenburgs aus dem dänischen Gesamtverband bedeuten musste. Der neue dänische König dagegen bezog 1863 Schleswig ganz in den däni- schen Staat ein und beschränkte die holsteinische Sonderstellung. Da- mit verstiess er nicht nur gegen die internationalen Abmachungen, sondern auch gegen den Deutschen Bund. Die nationalistisch gesinnte öffentliche Meinung in Deutschland sah den Zeitpunkt gekommen, Schleswig-Holstein unter dem Augustenburger an Deutschland zu brin- gen. Um einen europäischen Konflikt zu vermeiden, waren die beiden deutschen Grossmächte als Mitunterzeichner des Londoner Protokolls von 1852 aber gezwungen, gemeinsam eine mässigende Politik zu ver- folgen, indem sie die Aufrechterhaltung der Verträge notfalls mit Ge- walt von Dänemark forderten und sie zugleich gegen die öffentliche Meinung und gegen den Bund verteidigten. Sie wiesen daher auch die augustenburgischen Ansprüche zurück. Preussens geheime Absicht in dieser Allianzpolitik zielte freilich auf den schliesslichen Gewinn der Herzogtümer.165 Am Bundestag fiel die Entscheidung am 7. Dezember 1863 zugunsten einer blossen Bundesexekutiön gegenüber einer kriegs- mässigen Besetzung Holsteins.166 Die öffentliche Meinung in Deutsch- land empfand dies als Verrat. Fürst Johann und Linde standen auf Seiten der beiden konservati- ven Grossmächte.167 Der Fürst überliess es dabei im einzelnen Linde, nach eigenem Ermessen in der Bundesversammlung abzustimmen.168 Die liechtensteinische Politik am Bunde wurde überhaupt in diesen Jahren eigentlich vornehmlich von Linde und weniger vom Fürsten 165 Vgl. Huber III, S. 449 ff. 166 Bundesbeschluss vom 7. Dez. 1863, Huber III, S. 465 f. 167 Vgl. Linde an Fürst, 12. Febr. 1864, HK 1864/3855 (2861); ebenso 3. März 1864, HK 1864/3857. — Zur Begründung der österr.-preuss. Anträge in der Bundesversammlung hatte Linde eine Denkschrift verfasst, 28. Dez. 1863, 34 Seiten, Beilage zum Schreiben Kübecks an Rechberg, 8. Jan. 1864, HHSTA P. A. II 63, Frankfurt Berichte 1864 I-II, Nr. 6 A. Weitere Korre- spondenz ebda., Nr. 28 G. Dazu Rechberg an Kübeck, 26. Jan. 1864, HHSTA P. A. II 68, Frankfurt Weisungen 1864. 168 Fürstliche Resolution zu Lindes Bericht vom 12. Febr. 1864, HK 1864/3855 (2861). 369
	        

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