Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

reich, Bayern,109 Baden oder Württemberg,110 der Zusammenzug der kleinen Kontingente in Bundesfestungen,111 die vorläufige Einstellung des Kontingents gegen Bezahlung eines entsprechenden Beitrages an den Bund oder die Stellung einer doppelten Mannschaft in eine Bun- desfestung nur im Kriegsfall.112 Verhandlungen mit Baden führten 1856 bis vor den Abschluss einer Militärkonvention.113 Solange aber die Bundesversammlung die teilweise bereits revidierte 
Bundeskriegs- 109 Bericht Holzhausens, präs. 20. Febr. 1850, HK PExh. 1850/1733. Menzinger befürwortete den Anschluss des Kontingents an Österreich, weil dies der allgemeine Wunsch sei und weil «bei jeder Gelegenheit von diesem Staate.allein Schutz gesucht und verlangt werden kann», Menzinger an Fürst, 3. Juni 1850, LRA XXVII/Fi, ad 206. - Fürst an Linde, 6. März 1853, BAF Nachlass Linde 60. Handbillett des Fürsten, 30. Juli 1853, HK S 318, Nr. 8480. - Holzhausen an Fürst, 11. Aug. 1853, HK S 318. - «Alternative Vorschläge zur Regelung der das Liechtenstein'sche Bundes- Contingent betreffenden Bestimmungen», 1. März 1855, HK S 360, ad 2892, ziemlich sicher als Eingabe an den Bund verfasst. Österreich und Bayern wurden vor allem als katholische Staaten für das liechtenstei- nische Kontingent bevorzugt. 110 Anträge des Fürsten 1858, HK PExh. 1858/7352. 111 Fürst an Linde, 6. März 1853, BAF Nachlass Linde 60. - Alternative Vorschläge, 1. März 1855, HK S 360, ad 2892. 112 Alternative Vorschläge, 1. März 1855, ebda. 113 Linde wollte Baden,die Stellung des liechtensteinischen Kontingents ganz überlassen. Der badische Gesandte, von Marschall, zeigte sich sehr ent- gegenkommend; da Baden ohnehin immer mehr Truppen unterhielt, als der Bund forderte, sollte das liechtensteinische Kontingent einfach aus jener Überzahl beim Bund deklariert werden, so dass in Wirklichkeit nur immer einige wenige Liechtensteiner der Form halber in Baden Dienst leisten müssten; Linde an Hofkanzlei, 30. Apr. 1855. BAF Nachlass Linde 59; ebda, weitere Korrespondenz. Auch Alois II. befürwortete den An- schluss des Kontingents an Baden, doch ging er auf das Schnippchen, das dem Bund geschlagen werden sollte, nicht ein und wollte die Stellung der Mannschaft bei Liechtenstein belassen; er betonte die Wahrung der Souveränitätsrechte; Fürst an Linde, 14. Juni 1855, BAF Nachlass Linde 60. Der Entwurf einer Militärkonvention lag 1856 bereits vor: «Präliminar- Artikel eines Vertrages zwischen der Grossherzogl. Bad. Regierung und der Fürstl. Liecht., die Stellung des Fürstl. Liechtensteinischen Bundes- contingents durch die Grossh. Bad. Regierung in dem Grossherr. Armee- corps betr.», o. D., ca. Juli 1856, HK S 360; dazu Linde an Fürst, 2. Aug. 1856, HK S 318, und Bemerkungen Schmerlings zum Vertragsentwurf, 18. Juli 1856, HK H 1691. 356
	        

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