Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

freilich der Handel mit den landwirtschaftlichen Produkten —• Vieh und Wein — weiterhin. Doch musste das Staatsinteresse gerade angesichts der riesigen öffentlichen Aufgaben das Privatinteresse überwiegen. Das Bemühen Österreichs um den Zollverein und um eine deutsche Zolleinigung unter österreichischer Führung scheiterte wiederum am preussischen Widerstand. Im Jahre 1865 kam lediglich ein Handels- und Zollvertrag mit den Zollvereinsstaaten zustande, in den auch Liechtenstein einbezogen wurde.46 Die Schicksalsgemeinschaft Liech- tensteins mit Österreich hielt sich bis zum Zusammenbruch der Donau- monarchie, — nicht zum Schaden des Fürstentums, wenn auch die jeder wirtschaftlichen Einigung innewohnende politische Zwangsläu- figkeit eine Gefahr für die liechtensteinische Eigenstaatlichkeit barg. Die Erneuerung des Zoll- und Steuervertrages machte einen Wandel in der Führung der liechtensteinischen Aussenpolitik sichtbar: Sie wurde nun gegenüber Parlament und Volk verantwortet. Dieser Wan- del wird sich auch bei der Betrachtung der Bundespolitik zeigen. 2. Die liechtensteinische Bundespolitik bis 1865 Die Jahre nach der Revolution standen im Zeichen der Wiederher- stellung der alten Rechtsordnung im europäischen, im gesamtdeutschen und im einzelstaatlichen Bereich. Im Deutschen Bund aber fand eine entscheidende Veränderung statt: An die Stelle der Zusammenarbeit der beiden deutschen Grossmächte trat der Dualismus zwischen Öster- reich und Preussen,47 der schliesslich zum Zusammenprall und damit zum Zerfall des Bundes führte. Zum Forum der Auseinandersetzung wurde der Bundestag. In diesem Spannungsfeld gewannen die mittleren und kleinen Bundesglieder, die von den Grossen umworben wurden, vermehrtes Gewicht.48 stein. Dann stiegen die Reinerträge sprunghaft an: 1870: 20'232 fl.; 1871: 27'175 fl.; 1872: 34'459 fl.; vgl. den Bericht des Landesausschusses vom 3. Apr. 1874, HK H 1659. — Zur weiteren Entwicklung des Zollanschlusses siehe Hager, JBL 1961,.S. 44 ff.; Schädler, Landtag, JBL 1903, S. 21 ff., 90; JBL 1904, S. 38; JBL 1921, S. 9, 45 f.; Daimler, S. 37 ff. 46 Handels- und Zollvertrag vom 11. Apr. 1865, RGB1.Ö. 1865, X. Stück, S. 57 ff. Dazu HK PExh. 1865/4771, /5315, /5903, /6812. - Vgl. Huber III, S. 627 f. 47 Im einzelnen Meyer. 48 Vgl. Schieder, S. 141 f. 344
	        

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