Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

X. Kapitel: Die Aussenpolitik bis zur Auflösung des Deutschen Bundes Die. geographische Lage, die Kleinheit und Schwäche des Fürsten- tums einerseits sowie Ansehen und Einfluss des fürstlichen Hauses besonders in Österreich andererseits bildeten seit dem Bestehen des liechtensteinischen Staates die gleichbleibenden Gegebenheiten für dessen Aussenpolitik. Hinzu kamen seit dem Rheinbund die Souverä- nität,1 seit dem Wiener Kongress die Zugehörigkeit zum Deutschen Bund und seit 1852 der wirtschaftliche Anschluss an Österreich. Das Los des Kleinen war Bescheidung, Sorge um die Selbstbehauptung ge- genüber den mächtigen Nachbarn, aber auch gegenüber dem Bund, und Kampf um die materielle Existenz innerhalb einer sich rasch wan- delnden Welt. Dies forderte nicht wenig politisches und diplomatisches Geschick vom Träger der liechtensteinischen Aussenpolitik. Nach dem Zollanschluss an Österreich manifestierte Liechtenstein seine Eigen- staatlichkeit durch den Abschluss mehrerer völkerrechtlicher Verträge von 1852 bis 1858 mit Belgien, Kurhessen, Sachsen und Baden und durch die Münzeinigung mit dem Zollverein.2 Wir betrachten im folgenden vorerst die Probleme, die sich bei der Verlängerung des wirtschaftlichen Anschlusses an Österreich ergaben, danach die liechtensteinische Politik im Deutschen Bund und in der preussisch-österreichischen Auseinandersetzung, schliesslich die neue Situation nach der Auflösung des Bundes. 1. Die Erneuerung des Zoll- und Steuervertrages mit Österreich 1863 Wir zeigten bereits, wie der Zollanschluss trotz seiner günstigen Auswirkungen auf den Staatshaushalt im Volk unpopulär geworden war.3 Die Bauern konnten wegen der Zollgrenze ihr Vieh und . ihren Wein nicht frei in die Schweiz verkaufen und waren ausserdem ge- zwungen, in Feldkirch einzukaufen, obwohl manche Waren in der 1 Vgl. Malin, S. 147. 2 Siehe oben S. 221 f. 3 Siehe oben S. 208 ff. 336
	        

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