Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Dennoch bewährte sich die konstitutionelle Ordnung im ganzen für mehr als ein halbes-Jahrhundert, und auch der Übergang zum parla- mentarischen System238 im Jahre 1921 bedeutete nicht ihr Scheitern, sondern nur einen allerdings entscheidenden Weiterausbau. Im Innern schloss das Jahr 1862 für Liechtenstein eine Epoche und legte den Grund für eine neue. Weniger als noch 1848 und 1852 be- einflussten seither äussere Ereignisse die innere Entwicklung. Die innere • Befestigung brachte gerade die Voraussetzungen für das Bestehen in der grösseren Staatengesellschaft, die mit dem Jahre 1866 eine tief- greifende Umschichtung erlebte. Die liechtensteinische Aussenpolitik vor und während derselben bleibt noch genauer zu betrachten. 238 Siehe die Einschränkungen, deren der Begriff «parlamentarisches System» in seiner Anwendung auf Liechtenstein nach 1921 bedarf, Pappermann, S: 102 ff. 333
	        

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