Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

der Gemeinden unter die Kontrolle der Landesbehörden auch mit bes- serem Recht für Unternehmungen, welche die Kräfte einer Gemeinde überstiegen, die Mittel des Landes in Anspruch genommen werden könnten. Andererseits hatte der Landtag gegenüber der Bevölkerung seine fortschrittlichen Ideen behauptet. In der Bevölkerung waren während den Beratungen einzelne Bestimmungen auf heftigen Widerspruch gestossen,159 den einige Landtagsabgeordnete befürworteten. Nach den vorgebrachten Forderungen wären die Hintersassen noch schlechter als zuvor gestellt worden.160 Beanstandet wurde auch, dass uneheliche Kinder von Gemeindebürgerinnen oder von heimatberechtigten Hin- tersassinnen das Bürgerrecht durch die Geburt erlangten: Dadurch würde nur die Unsittlichkeit honoriert und der Gemeindenutzen ge- schmälert. Als aber Pfarrer Gmelch diesen Standpunkt im Landtag vehement verfocht und mit dem gesunden sittlichen Gefühl des Volkes argumentierte, geisselte von Hausen als dessen Grundlage den «Hin- tergedanken, sich wie eine Brüthenne aufs Gemeindeeigenthum zu setzen».161 Auf Widerstand stiessen auch die politischen Rechte der niedergelassenen Staatsbürger in der Gemeinde wie die freie Nieder- lassung überhaupt. Indem aber die Mehrheit der Volksvertretung die rückschrittlichen Forderungen zurückwies und die fraglichen Bestim- 159 Mehrere Gemeinden richteten Petitionen mit Forderungen an den Land- tag, so Balzers, Triesen, Schaan und Gamprin; Landeszeitung, 26. März 1864, Nr. 7, S. 25, und Beilage zu Nr. 7; vgl. Schädler, Landtag, JBL 1901, S. 105. Nach einer Meldung der Landeszeitung sollten Schaaner, Triesner und Balzner Bürger beschlossen haben, eine Bittschrift an den Fürsten direkt zu richten, er möchte dem Gemeindegesetz die Sanktion versagen, 26. März 1864, Nr. 7, S. 27; ähnlich 9. Mai 1864, Nr. 10, S. 39, und Bei- lage II zu Nr. 10. 160 Vgl. die Landtagsverhandlungen vom 29. Febr. 1864, Landeszeitung 1864, Nr. 8, Beilage. Besonders die Abgeordneten Wolfinger, Balzers, und Bar- getze, Triesen, pochten auf die Rechte der alten Gemeindebürger und wollten die Hintersassen weiterhin ausschliessen. Demgegenüber suchte besonders Kirchthaler die Hintersassen — diese liechtensteinischen «Pa- rias» — endlich einzugliedern: «So lange Minderberechtigte in unserm Staate sind, besteht ein ewiger Hader», und: «Es ist traurig, wenn sich der Blick eines liechtensteinischen Abgeordneten nicht über seine Ge- meindemarkung zu erheben vermag.» Ebda. 161 Landeszeitung, 9. Apr. 1864, Nr. 8, Beilage IL 321
	        

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