Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

die Hälfte der ersten Kosten .aus eigenen Geldern bestritten hatte,102 ging es darum, die Bundespflicht mit möglichst geringem Aufwand für sein Land zu erfüllen; im März 1848 ordnete er sogar an, das Kontin- gent während der Übungszeit zu Vermessungsarbeiten zu verwen- den.103 Dennoch bildeten die Militärkosten den wichtigsten Posten in der Staatsrechnung.104 Die noch durch die Matrikularbeiträge, welche vor- wiegend für Festungsbauten und allfällige Bundesexekutionen ver- wendet wurden, erhöhten gesamten Bundeskosten machten in den Jah- ren 1845 und 1846 ganze 45 % der liechtensteinischen Staatsausgaben aus.105 Die Tatsache, dass Liechtensteins Bestehen als Staat seinen Ga- ranten doch in der Zugehörigkeit zum Deutschen Bund besass, ver- blasste neben dem materiellen Existenzkampf der Bevölkerung. 3. Wirtschaftliche und soziale Verhältnisse In einer Zeit, da zusammen mit einer enormen Bevölkerungsver- mehrung die Technisierung von Wirtschaft und Verkehr von England und Frankreich aus auch in den übrigen europäischen Staaten das industrielle Zeitalter unruhig ankündigte und besonders in den Städten schon tief ins Sozialge füge einzugreifen begann,100 bot die liechten- steinische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung einen noch fast durch und durch bäuerlichen Anblick. Sie konnte von der umwälzenden Ent- wicklung nicht mehr lange unberührt bleiben. Landwirtschaftliche Erzeugnisse bildeten nahezu die einzigen Er- trägnisse.107 Die Felder, Weiden, Weingärten und Strassen mussten in 102 Zusammenstellung der fürstl. Buchhaltung, HK 1857/2837 (1855/6981). 103 Fürstl. Schreiben, 5. März 1848, LRA LXXXII/66, Nr. 2636. 104 Von 1836 bis 1848 beliefen sie sich auf 48 907 fl., jährlich rund 4000 fl.; Regierungsamt an Fürst, 26. Febr. 1857, HK 1857/2837. Siehe die Bitten um Verminderung der Militärkosten, oben S. 23. 105 Hauptrechnung von 1846, mit den Vergleichszahlen von 1845, HK 1848/ 2242. Siehe die Tabelle im Anhang A, unten S. 403. 106 Vgl. Stadelmann, S. 8 ff. 107 In einem Bericht vom 30. Dez. 1842 wird der Feldbau als «einzige dasige Erwerbsquelle» genannt, LRA XIV/2. — Die Beschäftigung mit «Acker, Weinbau und Viehzucht» nennt Lehrer Gantner bei der Lehrerprüfung 1847 als einzige Erwerbszweige des Landes, 12. Okt. 1847, LRA XIVC. Ebenso Kaiser, S. 503. 32
	        

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