Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

der Regierung volle Anerkennung für ihre «konstitutionelle Haltung».87 Im Jahre 1868 wählte die Gemeinde Vaduz den Landesverweser zum Ehrenbürger und ein Jahr später verlieh ihm der Landtag einstimmig das liechtensteinische Ehrenbürgerrecht für seine hohen Verdienste.88 Der Fürst selber zeigte sein reges Interesse an der Tätigkeit des Land- tages.89 Sein Kontakt mit der Regierung war durch persönliche Be- sprechungen mit dem Landesverweser in Wien90 enger als früher, da der Landesverweser den Fürsten jahrzehntelang nicht zu Gesicht be- kommen hatte. Von Hausen zeigte sich auch bestrebt, der Hofkanzlei keinen Einfluss mehr zu gewähren.91 Während den ersten Jahren gab Johann IL allen Beschlüssen des Landtages statt, den Präsidenten bestätigte er jeweilen im voraus. Die schon von Alois II. dem Lande gegenüber geübte Wohltätigkeit setzte er in erhöhtem Masse fort,92 so dass er als «Johann der Gute» in die liechtensteinische Geschichte einging. Das wiederholt ausgedrückte «glückliche Einverständniss zwischen Fürst und Volk, welches durch die neuen Einrichtungen herbeigeführt wurde»,93 war nicht eine blosse 87 Adresse des Landtages an den Fürsten, beschlossen am 10. Juli 1863; Landeszeitung 1863, Nr. 9, S. 33, 35; ebenso Schädler, Landtag, JBL 1901, S. 92 f. 88 1884 erhob Johann II. von Hausen in den liechtensteinischen Freiherren- stand; vgl. Schädler, Von Hausen, JBL 1906, S. 15 f. 89 Er ersuchte um Mitteilung der Sitzungsprotokolle, welchem Wunsch der Landtag «freudig» nachkam; Prot, des Landtages vom 11. Febr. 1863, LRA Landtagsakten 1862/63, S/4. 90 Reisen von Hausens nach Wien, erwähnt im HK PExh. 1864/6728, /16245; HK 1865/13464; HK 1866/8918 (8268); Landeszeitung 1865, Nr. 1,'S. 2; Nr. 26, S. 103; Nr. 27, S. 107; 1866, Nr. 17, S. 67; 1867, Nr. 8, S. 25. 91 Die Hofkanzlei suchte anfänglich immer noch im alten Stil einer über- geordneten Behörde mit der Regierung zu verkehren; vgl. von Hausen an Hofkanzlei, 24. Febr. 1864, HK 1864/3855. 92 Vgl. Wilhelm, S. 185, 188; Reichel, S. 29; In der Maur, Johann IL, JBL 1908, S. XXI f., XXVI ff. 93 Landeszeitung, 12. Apr. 1863, Nr. 1, S. 3; ebenso 18. Juli 1863, Nr. 9, S. 33, und 18. Juni 1864, Nr. 13, S. 49. — Die Huldigungsadresse des Landtages vom 18. Juli 1866 betonte den vom Fürsten bewiesenen «echt constitu- tionellen Geist in allen Regierungshandlungen», Landeszeitung 1866, Nr. 18, S.69. Vgl. auch Karl Schädler an Fürst, 9. Okt. 1865, HK 1866/2495 (1865/ 11748). 309
	        

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