Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Verfügung stellte und die «Humanitätsanstalt» im Frühjahr 1862 kurz vor dem Bau stand,46 gelangte das Projekt schliesslich doch nicht zur Ausführung.47 5. Die Verfassungspolitik Lindes und des Fürsten Das Urteil Lindes und damit dessen Staatsauffassung waren für die Verfassungspolitik des jungen Fürsten richtungweisend. Linde «war durch und durch conservativ, eigentlich Gegner jeder Art constitutio- nellen Regimes und hielt die grösste Fülle landesherrlicher Macht für das einzig richtige.»43 Diese Charakterisierung durch seinen Biogra- phen49 wird durch Lindes Haltung in der liechtensteinischen Verfas- sungsfrage nur bestärkt. Zwar konnte er sich den Forderungen der Zeit nicht gänzlich verschliessen„doch zeigt sein Gutachten zu von Hausens Verfassungsentwurf, welches er am 12. September 1861 an den Fürsten gehend aufgestellt und jedenfalls nicht wirksam geworden zu sein. Erst von Hausen half diesem Mangel ab, indem er gleich nach Amtsantritt die Armenkommissionen ins Leben rief und eben den Bau der Anstalt an- strebte; von Hausen an Hofkanzlei, 11. Mai 1861, HK 1861/5731; Bestäti- gung des Fürsten, 31. Mai 1861, ebda.; ebenso LRA 1861/1/4, Nr. 700 pol. 46 LRA 1861/VIII/18, Nr. 11268, 1819 pol; LRA 1862/VIII/16, Nr. 2072, 522 pol. 47 Die Schwierigkeiten waren vor allem finanzieller Natur, und überdies zogen die Gemeinden schliesslich lokale Armenhäuser nach vorarlbergi- schem Vorbild vor; vgl. LRA Landtagsakten 1867, S. 15; LRA 1866/158; vgl. auch Schädler, Landtag, JBL 1901, S. 141 f., 157; JBL 1903, S: 77 ff.; JBL 1921, S. 42; derselbe, Entwicklung, JBL 1919, S. 63 f.; Joseph Ospelt, Prinz Karl, JBL 1956, S. XI. - Siehe unten S. 328 f. 48 Schulte, ADB, S. 669 ff. - Vor der Revolution hatte Linde als Mitglied der ersten Kammer der hessischen Landstände Massregeln unterstützt; die auf die Behauptung der landesherrlichen Macht abzielten, z. B. die wiederhol- ten Kammerauflösungen. Als liechtensteinischer Gesandter hatte er für die 16. Kurie den Reaktionsbeschlüssen des wiederhergestellten Bundestages zugestimmt; ebda., S. 666, 669 f. — Konstitutionelle Konzessionen betrach- tete er als «Schwäche»; Linde an Alois IL, 27. Dez. 1853, HK S 318. - Zu Linde auch oben S. 155, 180, 243 und unten S. 346 ff. 49 Johann Friedrich Ritter von Schulte. (1827 - 1914), Prof. für deutsches Recht und Kirchenrecht in Bonn und Prag, national-liberaler Abgeordneter im deutschen Reichstag 1874 — 1879, Verfasser einer Reihe von wissenschaftl. Werken. Schulte war ein Neffe von Linde und kannte ihn persönlich. 260
	        

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